Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Arbeitnehmerdatenschutz muss praxistauglich und rechtsklar sein

(Berlin) - Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerdatenschutz durch das Bundeskabinett erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein wichtiges Anliegen auch der Arbeitgeber - genauso wie der Schutz von Unternehmensdaten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen, um den Arbeitnehmerdatenschutz rechtsklar und praxistauglich zu gestalten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat drei grundsätzliche Mängel: 1. Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung wird behindert; 2. die betriebliche Gestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat wird abgeschafft und 3. wird mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen neue Rechtsunsicherheit statt praxisgerechter Klarheit geschaffen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es ein wichtiges Anliegen, Korruption und Kriminalität zu bekämpfen. Zu Recht verpflichten nationale und internationale Regelungen die Unternehmen, dagegen vorzugehen. Der Arbeitnehmerdatenschutz darf die Unternehmen dabei nicht behindern. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen Daten und Fakten zur Bekämpfung von Korruption aber nur erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Es wäre dem Arbeitgeber damit künftig nicht mehr möglich, auch Auffälligkeiten und Hinweisen auf Gesetzesverstöße nachzugehen.

Wenn ein konkreter Verdacht auf eine bestimmte Straftat vorliegt, kann zur Beweisführung eine Videoaufnahme notwendig sein. Deshalb ist das rigorose Verbot einer gezielten Videoüberwachung zum Beispiel in Laden- oder Verkaufsräumen nicht akzeptabel. Arbeitnehmerdatenschutz darf nicht Täterschutz sein!

Kein Verständnis habe ich auch dafür, dass künftig die Betriebspartner - Arbeitgeber und Betriebsrat - nicht mehr durch Betriebsvereinbarung den Arbeitnehmerdatenschutz regeln können. Was in einem Betrieb zum Schutz der Arbeitnehmerdaten betriebsbezogen sinnvoll und notwendig ist, sollten die Betriebsparteien weiterhin miteinander vereinbaren können.

Obwohl unbestimmte Rechtsbegriffe in Gesetzen unverzichtbar sind, sehe ich bei dem Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz die große Gefahr, dass durch die neuen Regelungen mehr Streit provoziert wird und mehr Rechtsunsicherheiten entstehen als praxisgerechte Klarheit. Bundestag und Bundesrat sollten deshalb den Gesetzentwurf auf Rechtsklarheit und Unverständlichkeit überprüfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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