Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Bei Zuverdienstregelung wird Fehlanreiz nicht beseitigt

(Berlin) - Zur Kabinettsentscheidung zur Neuregelung von Arbeitslosengeld II erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Die vom Bundeskabinett beschlossene Neubemessung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II begrüße ich. Sie schafft die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz. Bei der Neuregelung der Zuverdienstgrenze bleibt es bei dem Fehlanreiz, dass sich Hartz IV-Empfänger im nahezu vollen Bezug staatlicher Grundsicherungsleistungen einrichten und mit wenig Arbeitseinsatz lediglich ein attraktives Zusatzeinkommen hinzu verdienen.

Wer 200 Euro selbst erarbeitet, kann 120 Euro behalten. Wer sich deutlich mehr anstrengt und 800 Euro erarbeitet, dem verbleiben für die vierfache Arbeitsleistung gerade mal 120 Euro mehr. Notwendig wäre es, die Anreize umzukehren und diejenigen deutlich zu belohnen, die sich darum bemühen, durch eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu überwinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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