Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Eklatantesten Eingriff in die Vertragsfreiheit seit Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches verhindern!

(Berlin) - Das vom Bundeskabinett beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Fehler, führt zu neuer Rechtsunsicherheit, belastet die Wirtschaft mit Bürokratie und muss in dieser Form vom Tisch, erklärte heute (01. Juni 2006) Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt aus Anlass des von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände veranstalteten Symposiums „Vertragsfreiheit in Gefahr – Bürokratie im Anmarsch“. Ich appelliere an Bundestag und Bundesrat, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Die Umsetzung der europäischen Richtlinien muss im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen 1 : 1 erfolgen.

- Keinen Eingriff in die Vertragsfreiheit zulassen
Die Umsetzung im Allgemeinen Zivilrecht stellt den eklatantesten Eingriff in die Vertragsfreiheit überhaupt seit Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Die Richtlinie sieht eine Anwendung für den Bereich Diskriminierung wegen der Kriterien Rasse, Ethnie und Geschlecht vor. Wir brauchen keine Ausdehnung auf die Kriterien Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Religion! Diese Ausweitung auf weitere fünf Kriterien ist vom europäischen Recht nicht gefordert.

- Keine neue Diskriminierungsoberbehörde schaffen
Es ist wenig glaubwürdig, Bürokratie abbauen zu wollen und gleichzeitig eine neue Oberbehörde mit festgelegten Verfahren für Diskriminierung zu schaffen, deren Zuständigkeits- und Aufgabenbereich mehr als doppelt so weit ist, wie vom europäischen Recht gefordert. Die einzurichtende Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte sich – wie von den EU-Richtlinien vorgesehen – auf die Merkmale Rasse, Ethnie und Geschlecht beschränken und nicht auf weitere fünf Diskriminierungsmerkmale ausgedehnt werden.

- Keine Diskriminierungs-Verbandsklage im Arbeitsrecht zulassen
Es darf kein „Diskriminierungs-Verbandsklagerecht“ für Gewerkschaften und Betriebsräte geben. Ein solches von den Richtlinien nicht vorgesehenes Verbandsklagerecht gegen den Willen der Arbeitnehmer wird Unfrieden und Unruhe in die Betriebe tragen.
- Keine Rechtsunsicherheit durch überlange Klagefristen

Arbeitnehmer, die gekündigt werden oder sich gegen das Auslaufen einer Befristung wenden, müssen heute innerhalb von drei Wochen klagen. Diese Frist ist angemessen. Eine Ausdehnung auf drei Monate für vermeintliche Diskriminierungen ist viel zu lang und schafft Rechtsunsicherheit. Die Frist muss wie bei der Kündigungsschutzklage auf drei Wochen beschränkt werden.

Der Bundeswirtschaftsminister hat recht: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist Unfug. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist nicht verabschiedungsfähig. Er muss ein erster Lackmustest dafür werden, wie ernst es der Bundesregierung mit dem viel beschworenen Bürokratieabbau wirklich ist, erklärte Dr. Hundt. Ich rege an, das Gesetz zum ersten Prüfstein für den einzurichtenden Normenkontrollrat für Bürokratieabbau zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

(bl)

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