Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Koalition verfehlt selbst gestecktes Ziel einer umfassenden Unfallversicherungsreform
(Berlin) - Mit dem heutigen (13. Februar 2008) Kabinettsbeschluss wird die längst überfällige Generalüberholung der gesetzlichen Unfallversicherung erneut nicht erreicht, und das trotz der klaren Zusage im Koalitionsvertrag, ein zielgenaueres Leistungsrecht zu schaffen, kritisierte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt in Berlin. Nur eine Reform des Leistungsrechts ermöglicht die überfällige Beitragsentlastung der Unternehmen. Ich fordere deshalb die Koalition auf, die Leistungsrechtsreform schnellstmöglich erneut auf die Agenda zu setzen.
Die leistungsrechtliche Reform muss auch deshalb bald nachgeholt werden, weil durch das jetzt beschlossene Reform-Stückwerk und die vorgesehene neue und umfassendere Verteilung der Altlasten zwischen den Berufsgenossenschaften die Unfallversicherungsbeiträge für einen großen Teil der Wirtschaft in den nächsten Jahren sogar steigen, in der Spitze um rund 20 Prozent. Um diese Mehrbelastungen und das Volumen des neuen Lastenausgleichs zu begrenzen, sollte zumindest zum ursprünglichen Vorschlag zurückgekehrt werden, die Altlasten der einzelnen Träger hälftig nach den jeweiligen Entgelten und den Neurenten der einzelnen Berufsgenossenschaften zu verteilen.
Das BDA Rundschreiben kann unter folgender URL in ArVID-Web aufgerufen werden.
Zum Öffnen benötigen Sie die Ihnen gesondert zugegangene Benutzerkennung und das Kennwort: http://www.bda-online.de/arvidweb/arvidweb.nsf/WEBLinks/PI-010-08.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

