Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Positive Entwicklung am Arbeitsmarkt durch Beitragssenkung voranbringen

(Berlin) - Der erfreuliche Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt hat sich auch im Juli fortgesetzt. Obgleich die Zahl der registrierten Arbeitslosen zuletzt leicht zulegte, blieb der Anstieg im Rahmen des jahreszeitlich üblichen. Saisonbereinigt sank die Arbeitslosigkeit auch im Juli weiter – gegenüber dem Vormonat um 45.000. Erfreulich ist insbesondere auch, dass es zuletzt 2,5 Prozent mehr betriebliche Ausbildungsplätze gab als vor einem Jahr, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute (31. Juli 2007) in Berlin.

Die aktuell positive Entwicklung am Arbeitsmarkt darf aber keinesfalls als Automatismus missverstanden werden. Klar ist, dass sich der konjunkturelle Aufschwung nur fortsetzt, wenn die Politik zügig weitere Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung auf den Weg bringt, so Hundt. Dazu gehört vor allem auch, dass die Lohnzusatzkostenbelastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dauerhaft unter 40 Prozent gesenkt wird, wie es die Bundesregierung bereits vor über eineinhalb Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die jetzt bestehenden Spielräume für eine weitere Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 3,2 Prozent müssen genutzt und so dieses Versprechen endlich eingelöst werden. Dies wäre ein wichtiges Signal für mehr Beschäftigung in Deutschland und ein Beweis für den Reformwillen von Schwarz-Rot, sagte Hundt.

Ein fataler beschäftigungspolitischer Fehler wäre es hingegen, der Bundesagentur für Arbeit die Zuschüsse aus der Mehrwertsteuererhöhung zu entziehen und so den Spielraum für eine Beitragssatzsenkung zu verringern, wie dies derzeit verstärkt diskutiert wird. Ich warne daher erneut ausdrücklich davor, bei der Verwendung der Mehrwertsteuermilliarden in die alte Verschiebebahnhofpolitik zurückzufallen und Geld aus der Arbeitslosen- in die Kranken- oder Pflegeversicherung umzuleiten, erklärte Hundt. Der Steuerzuschuss an die Arbeitslosenversicherung dient der Finanzierung der versicherungsfremden, gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, welche die Politik der Bundesagentur und den Beitragszahlern aufgeladen hat. Er reicht schon heute nicht aus, um diese Kosten zu decken.

Wenn die Bundesagentur für Arbeit Überschüsse erzielt, müssen diese an die Beitragszahler zurückgegeben und der Beitragssatz gesenkt werden, so Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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