Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Sachleistungen für bedürftige Kinder statt höhere Regelleistungen

(Berlin) - Zur laufenden Diskussion über die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Ich unterstütze nachdrücklich den Vorschlag der Bundesarbeitsministerin, hilfebedürftige Kinder gezielt durch Sachleistungen zu unterstützen, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern und sie in ihrer Bildung individuell zusätzlich zu fördern. Die Idee der Bildungskarte kann dazu eine gute und geeignete Möglichkeit bieten.
Durch bedarfsgerechte Sachleistungen, zum Beispiel für Nachhilfeunterricht oder kulturelle und sportliche Vereinsangebote, kann sichergestellt werden, dass die individuell nötige Unterstützung tatsächlich beim Kind ankommt. Eine pauschale Ausweitung von Geldleistungen stellt dagegen nicht sicher, dass die gerade für eine gesunde Kindesentwicklung wichtige Teilhabe im sportlichen und kulturellen Bereich sowie individuelle Bildungsunterstützung gewährleistet wird.
Von sinnvollen, gezielten Sachleistungen abweichende pauschale Geldzahlungen bedeuten unnötige Mehrausgaben, die auch nicht gerecht aus dem Blickwinkel der Menschen sind, die von ihren Arbeitseinkommen Steuern und Beiträge von über 40 Milliarden Euro pro Jahr für die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen aufbringen - zuzüglich der Ausgaben der Kommunen für Wohnung und Heizung. Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Arbeitslosengeld-II-Regelsätzen grundsätzlich nicht die Höhe der Regelleistungen, sondern das Verfahren zur Festlegung bemängelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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