Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt zum EU-Sozialministerrat: Jobmotor Zeitarbeit nicht abwürgen!
(Berlin) - Die erfolgreiche Entwicklung der Zeitarbeit darf durch europäische Richtlinienpolitik keinen Schaden nehmen! Ich appelliere an die Bundesregierung, beim EU-Sozialministerrat keinem Richtlinienvorschlag zur Zeitarbeit zuzustimmen, der neue bürokratische Einschränkungen für diese Branche zur Folge hat. Die Situation des Arbeitsmarktes in Europa macht deutlich, dass mehr und nicht weniger Flexibilität dringend notwendig ist, um zusätzliche Beschäftigung zu schaffen. Gerade Deutschland beweist, dass durch mehr Flexibilität Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch Langzeitarbeitslose haben durch neue Beschäftigungschancen in keiner Branche mehr profitiert als durch die Zeitarbeit. Daher lehne ich jede Beschränkung dieses flexiblen Instruments durch eine europäische Regulierung entschieden ab, so Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt gestern (4. Dezember 2007) in Berlin.
An dem aktuellen Kompromissentwurf zur Zeitarbeit kritisiere ich vor allem, dass die Ausnahmeregelungen von der Anwendung der grundlegenden Arbeitsbedingungen des Entleihers noch enger gefasst werden sollen als bisher vorgesehen. So wird diskutiert, diese Bedingungen selbst bei Kurzeinsätzen von weniger als 6 Wochen zur Anwendung zu bringen. Das ist praxisfern. Außerdem halte ich es für bedenklich, dass diese Ausnahmeregelung für Kurzeinsätze nur auf das Entgelt beschränkt bleiben soll. Das ist sachlich nicht begründbar und würde zu einer unnötigen zusätzlichen Verbürokratisierung der Zeitarbeit führen. Zudem würde das Kompromisspapier der portugiesischen Präsidentschaft für die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche beträchtliche Rechtsunsicherheit schaffen: Die Ausnahmeregelungen sind so formuliert, dass sie zum Einfallstor für die inhaltliche Prüfung von Tarifverträgen durch die Politik werden können. Damit wäre der Grundsatz der Tarifautonomie durch Brüssel akut gefährdet, sagte Hundt.
Die Richtlinie zur Zeitarbeit darf auch keinesfalls als Preis für eine Mehrheitsentscheidung zur Arbeitszeitrichtlinie missbraucht werden. Diese von der portugiesischen Präsidentschaft angestrebte Paketlösung lehne ich entschieden ab. Der Ministerrat darf nicht politisch verbinden, was nichts miteinander zu tun hat. Er muss sich bei der Arbeitszeitrichtlinie auf das tatsächlich Wichtige konzentrieren: Es geht darum, die problematische Rechtsprechung des EuGH, Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitzeit anzusehen, rückgängig zu machen. Darüber besteht seit langem Konsens im Ministerrat. Dieser sollte jetzt in eine rechtsverbindliche Norm gegossen werden, so Hundt.
Sorgen bereiten mir auch die Beratungen zum Richtlinienvorschlag zur betrieblichen Altersvorsorge: Eine Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist auf nur 2 Jahre würde die freiwillige betriebliche Altersvorsorge der Arbeitgeber nicht nur erheblich verteuern, sondern auch als Personalbindungsinstrument für Unternehmen weitgehend entwerten. Der Rückzug der Arbeitgeber aus freiwilliger Altersvorsorge wäre die Folge und das in einer Zeit, in der wir den weiteren Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge dringend benötigen, so Dr. Dieter Hundt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Str. 29, 10178 Berlin
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