Arbeitgeberpräsident Hundt: Alterseinkünftegesetz schadet betrieblicher Altersvorsorge
(Berlin) - Das am 11. Juni verabschiedete Alterseinkünftegesetz schadet der betrieblichen Altersvorsorge. Es verschlechtert die arbeits-, beitrags- und steuerrechtlichen Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge und gefährdet damit ihre weitere Verbreitung. Dem deutlichen Aufschwung der betrieblichen Altersvorsorge droht jetzt ein baldiges Ende. Dies ist unverantwortlich angesichts der Notwendigkeit, die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge auszubauen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat heute dem Alterseinkünftegesetz zugestimmt hat, obwohl er noch vor vier Wochen die vorgesehene Verschlechterung der Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge krititisiert und deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen hat, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute in Berlin.
Das Alterseinkünftegesetz reduziert die Möglichkeiten für steuerbegünstigte und beitragsfreie betriebliche Altersvorsorge um über 40 Prozent auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Erforderlich ist hingegen ein Rahmen von mindestens 8 Prozent, damit mögliche Versorgungslücken bei der Einkommenssicherung im Alter ausreichend verhindert werden können, sagte Hundt.
Außerdem führt das Alterseinkünftegesetz zu arbeitsrechtlichen Erschwernissen. Die Regelungen zur Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel und zur weiteren Förderung der Frühverrentung bringen zusätzlichen Bürokratie- und Kostenaufwand für die Betriebe, erklärte Hundt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055
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