Arbeitgeberpräsident Hundt: Ausweitung des Entsendegesetzes gefährdet Arbeitsplätze / Missbrauchsfälle lassen sich mit bestehenden Gesetzen unterbinden
(Berlin) - Die am 27. April von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen sind kontraproduktiv, verursachen mehr Bürokratie und schaffen Rechtsunsicherheit. Alle bisher bekannt gewordenen Missbrauchsfälle lassen sich mit den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten unterbinden. Statt neue gesetzliche Regelungen und neue Rechtsverordnungen zu schaffen, sollten die bestehenden Gesetze konsequent angewandt werden, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt heute in Berlin.
Eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen, mit der per Rechtsverordnung Tariflöhne zu gesetzlichen Mindestlöhnen werden, würde Arbeitsplätze in unserem Land gefährden. Wenn dies so umgesetzt wird, werden weitere Arbeitsplätze ins Ausland oder in Schwarzarbeit verdrängt oder fallen ganz weg.
Eine solche Ausweitung des Entsendegesetzes ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2000 entschieden, dass die derzeitige Fassung des Entsendegesetzes deshalb noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil sie auf eine bestimmte Branche und bestimmte Arbeitsbedingungen begrenzt ist. Die Änderung macht diese Bestimmbarkeit zunichte. Sie greift auch massiv in die negative Koalitionsfreiheit ein.
Die Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen ist nicht erforderlich, um bestehende Missbräuche zu unterbinden. Bereits heute gelten für alle in Deutschland tätigen EU-Arbeitnehmer und EU-Unternehmen die Arbeitsschutzgesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Urlaubsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitsschutzgesetz und die gesetzlichen Bestimmungen zur Zeitarbeit.
Wenn die Bundesregierung jetzt darauf drängt, diese bestehenden Gesetze anzuwenden und z.B. unzulässige Scheinselbständigkeit von EU-Ausländern und unzulässige Leiharbeit durch ausländische Unternehmen unterbindet, so ist das völlig in Ordnung. Bestehende Gesetze müssen eingehalten werden, selbstverständlich auch von den Unternehmen aus EU-Ländern, die Werkverträge in der Bundesrepublik wahrnehmen. Das entspricht dem Interesse der deutschen Wirtschaft. Offensichtlich hat es Versäumnisse bei der Anwendung des bestehenden Rechtes gegenüber diesen Unternehmen aus dem EU-Ausland gegeben. Wenn diese Versäumnisse jetzt beseitigt werden, kann ich das nur begrüßen, erklärte Hundt.
Demgegenüber habe ich kein Verständnis dafür, jetzt neue Gesetze und neue Rechtsverordnungen zu schaffen. Der beabsichtigte Gesetzentwurf mag gut gemeint sein. Er wird sich jedoch negativ auf die Beschäftigung auswirken, falls tatsächlich per Rechtsverordnung in vielen Branchen Tariflöhne zu gesetzlichen Mindestlöhnen erklärt werden sollen. Das würde sich insbesondere negativ auf die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter und Langzeitarbeitsloser auswirken, erklärte Hundt.
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