Arbeitgeberpräsident Hundt: Bürokratisches Regelwerk zur Antidiskriminierung stoppen
(Berlin) Ich begrüße, dass die Bundesminister Schily, Clement und Eichel den Mut gefunden haben, sich gegen den verfehlten Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz zu wenden. Auch in der Bundesregierung setzt sich damit die Erkenntnis durch, dass der Gesetzentwurf weit über das Ziel hinausschießt. Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Antidiskriminierung darf in seiner aktuellen Form nicht Gesetz werden. Er geht weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus und bringt statt der dringend notwendigen Entlastung der deutschen Wirtschaft neue Rechtsunsicherheit, neue Regulierungen und damit neue Bürokratie. Wir wollen Diskriminierungen verhindern, aber wir wollen kein neues bürokratisches Regelwerk, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 04. März in Berlin.
Mit dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen Bemühungen, den deutschen Paragraphendschungel zu lichten und schafft stattdessen neue Regulierungen. Der Gesetzentwurf erlegt den Unternehmen zum Beispiel eine Vielzahl von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auf. Statt sich mit dem Markt, Produktivitätssteigerungen und Innovationen zu beschäftigen, wird jeder Unternehmer damit zwangsweise zum Archivar und Dokumentator. Das kostet Zeit und Ressourcen. Den Betrieben wird aber keine andere Wahl bleiben, als Bewerbungsunterlagen künftig neun Monate aufzubewahren, um für eine mögliche Diskriminierungsklage eines abgelehnten Bewerbers gewappnet zu sein. Macht der Arbeitnehmer eine Benachteiligung glaubhaft, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Kann er das nicht, drohen Schadensersatz- und Entschädigungsforderungen, wobei die Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, erklärte Hundt.
Die Antidiskriminierungsrichtlinien sehen auch keine Haftung des Arbeitgebers für Dritte vor. Im deutschen Gesetzentwurf ist diese aber fest verankert. Wenn zum Beispiel die Kassiererin an der Supermarktkasse von einem Kunden beschimpft oder beleidigt wird, macht der Arbeitgeber sich unter Umständen schadensersatz- und entschädigungspflichtig. Die Regelung ist absurd: Der Arbeitgeber kann nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass sich Kunden oder Lieferanten immer in dem gewünschten Maß korrekt gegenüber seinen eigenen Arbeitnehmern verhalten. Schließlich kann und soll der Arbeitgeber nicht zum Erzieher seiner Kunden werden, sagte Hundt.
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