Arbeitgeberpräsident Hundt: EU-Verfassung auf einem guten Weg - jedoch sind voreilige Erfolgsmeldungen verfrüht
(Berlin) - Eine Einigung über den künftigen Verfassungsvertrag ist in greifbare Nähe gerückt, voreilige Erfolgsmeldungen sind jedoch verfrüht. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt zwar viele Anliegen der deutschen Wirtschaft hinsichtlich mehr Berechenbarkeit, Transparenz und Effizienz bei der Rechtsetzung in der EU, aber für eine Gesamtbewertung ist es noch zu früh. Dazu müssen die in den Juli verschobenen Verhandlungen über wesentliche Teile abgewartet werden, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt im Vorfeld des EU-Gipfels von Thessaloniki.
Die vorgeschlagenen institutionellen Reformen sichern eine ausgewogene Balance zwischen Kommission, Rat und europäischem Parlament. Insbesondere eine klarere Aufteilung der Kompetenzen ist eine wichtige Voraussetzung, um das Subsidiaritätsprinzip effizienter anzuwenden. Die entscheidenden Verhandlungen über wichtige Themen wie Sozialpolitik, Energiepolitik, Zuwanderung und Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, die im dritten Teil des Verfassungsentwurfs behandelt werden, stehen noch aus.
Nur wenn im Konvent zu diesen Fragen akzeptable Kompromisse gefunden werden, welche die Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Markt stärken, wird der künftige Verfassungsvertrag eine geeignete Grundlage für den politischen und wirtschaftlichen Erfolg der erweiterten Europäischen Union sein, sagte der Arbeitgeberpräsident.
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