Arbeitgeberpräsident Hundt: Europäischer Rat muss den Weg für eine Dienstleistungsrichtlinie mit klaren Regelungen ebnen
(Berlin) - Der Europäische Rat muss den Weg für die Dienstleistungsrichtlinie nun endgültig ebnen und die noch bestehenden Mängel im vorliegenden Kompromiss beseitigen. Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen gehört zu den Kernelementen der EU-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung. Sowohl für Deutschland als auch für die EU insgesamt verbinden sich damit große Chancen für die Schaffung von hunderttausenden neuen Arbeitsplätzen. Ich fordere die Europäischen Staats- und Regierungschefs deshalb auf, auf Basis des Kompromisses des Europäischen Parlaments eine Regelung zu verabschieden, die klare Verhältnisse für die Dienstleister bringt. Nur dann kann die Dienstleistungsrichtlinie einen echten Impuls für mehr Beschäftigung geben, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 23. März anlässlich des Sozialgipfels in Brüssel.
Der bislang vorliegende Kompromiss birgt die Gefahr, dass die positiven Beschäftigungseffekte erheblich abgeschwächt werden. In dieser Form führt die Richtlinie zu einer stärkeren Unübersichtlichkeit, mehr Rechtsstreitigkeiten und zusätzlicher Bürokratie. Notwendig sind aber klare Verhältnisse für die Dienstleister und die Gewähr, dass nationale Regelungen des Ziellandes zur öffentlichen Sicherheit, zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitszeit nicht unterlaufen werden. Der Europäische Rat muss die Dienstleistungsrichtlinie deshalb optimieren.
Auf dem Europäischen Gipfel muss außerdem eine Lösung für die Arbeitszeitrichtlinie gefunden werden. Zielsetzung ist es, die Arbeitszeitflexibilität auszuweiten und nicht weiter zu beschränken. Der britische Kompromissvorschlag hätte dafür eine gute Grundlage sein können. Ich hoffe sehr, dass es jetzt unter österreichischer Präsidentschaft zu einer Einigung kommt. Der Europäische Rat muss bei der Arbeitszeitrichtlinie Wege für eine Lösung aufzeigen, sagte Hundt.
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