Arbeitgeberpräsident Hundt: Fall Post belegt, dass gesetzliche Branchenlöhne ein gefährlicher Irrweg sind!
(Berlin) - Der Fall Post belegt, dass sich die Politik auf einem beschäftigungspolitisch gefährlichen Irrweg befindet, wenn branchenbezogene Tariflöhne mit gesetzlicher Wirkung vorgeschrieben werden. Der Tarifvertrag der Post ist kein Mindestlohntarifvertrag, sondern ein Wettbewerbsverhinderungsvertrag zu Lasten Dritter. Wenn per Gesetz einer Branche Löhne aufgezwungen werden, die 30 Prozent über den Durchschnittslöhnen der Wettbewerber liegen, kann von einem Mindestlohn keine Rede sein. Ein echter Mindestlohntarifvertrag unter Einbeziehung der ganzen Branche mit Allgemeinverbindlichkeit ist nach geltendem Recht möglich. Dafür braucht man kein neues Gesetz. Überdurchschnittliche Branchenlöhne aber per Gesetz vorzuschreiben, verhindert Wettbewerb und vernichtet Arbeitsplätze.
Ich warne die Politik, diesen Weg gesetzlicher Branchenlöhne fortzusetzen. Das Beispiel Post belegt, wie dieser Weg zur Wettbewerbsverhinderung missbraucht werden kann, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute (30. November 2007) in Berlin.
Mit der Erweiterung des Entsendegesetzes betreibt die Koalition massiven Missbrauch. Das Entsendegesetz dient dazu, tarifliche Mindestlöhne auch auf Arbeitnehmer aus dem Ausland, die in Deutschland für ausländische Unternehmen tätig sind, auszudehnen. Darum geht es aber in der Briefdienstleistungsbranche überhaupt nicht, weil es dort keine Entsendearbeitnehmer gibt. Eine Entsendeproblematik ist bisher von Niemandem vorgetragen, geschweige denn belegt worden, sagte Hundt.
Ich fordere die Koalition auf, zu ihrem ursprünglichen Koalitionsvertrag zurückkehren und das Entsendegesetz nur dann zu erweitern, wenn eine entsprechende Entsendeproblematik und soziale Verwerfung durch Entsendearbeitnehmer vorliegen und zuvor ein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag besteht. Das ist bei der Post nicht der Fall, erklärte Hundt.
Ich bedauere, dass ver.di und die Deutsche Post AG nicht für Verhandlungen für einen gemeinsamen Mindestlohntarifvertrag mit der übrigen Briefdienstleistungsbranche zur Verfügung stehen. Ein gemeinsamer Mindestlohntarifvertrag, der nicht über den Durchschnittslöhnen der Wettbewerber liegt, könnte auch ohne gesetzliche Änderung nach geltendem Recht allgemeinverbindlich werden. Die Arbeitgeber haben dazu ihre jederzeitige Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Ich bedauere, dass die Beteiligten offensichtlich zur Abschottung des Marktes und zur Verhinderung von Wettbewerb statt dessen einen Weg gewählt haben, der jetzt viele Arbeitsplätze bei den Wettbewerbern der Post verhindern wird, sagte Hundt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Dr. Uwe Mazura, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055
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