Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Grundsätzlichen Konstruktionsfehler bei der Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bleiben bestehen

(Berlin) - Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Im Vermittlungsverfahren ist es jetzt aber bedauerlicherweise nicht gelungen, grundsätzliche Konstruktionsfehler beim neuen Arbeitslosengeld II zu korrigieren: Es bleibt leider bei der falschen Richtungsentscheidung, der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Hauptzuständigkeit für die neue Leistung zu übertragen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 01. Juli in Berlin.

Die BA und ihre Agenturen für Arbeit werden damit erneut und mit besonders gravierenden Konsequenzen durch sachfremde Aufgaben überfrachtet. Der für die BA eingeleitete überfällige Reformprozess hin zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt wird zeitlich verschoben und in beträchtlichem Umfang konterkariert. Die absehbaren kontraproduktiven Auswirkungen auf die BA müssen weitestmöglich minimiert werden. Zentrales Anliegen muss es sein, die BA auf ihre Kernaufgaben als Arbeitslosenversicherung zu konzentrieren: Arbeitsvermittlung, streng vermittlungsorientierte Arbeitsförderung und Leistungsgewährung. Für alle Entwicklungen, die von diesem Ziel wegführen, trägt allein der Gesetzgeber die Verantwortung, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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