Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Anzeige

Arbeitgeberpräsident Hundt: Hochschulrahmengesetz abschaffen

(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kompetenzüberschreitung des Bundes bei der Einführung der Juniorprofessur zeigt einmal mehr, dass sich das Hochschulrahmengesetz (HRG) nicht bewährt. Exemplarisch dafür ist das im HRG verankerte Studiengebührenverbot, das sowohl die Autonomie der Länder als auch der Hochschulen massiv einschränkt und zunehmend die Entwicklung der deutschen Hochschullandschaft behindert. Deshalb gehört das HRG und mit ihm das Studiengebührenverbot endlich abgeschafft. Die Verantwortung für diesen Bereich muss allein bei den Ländern liegen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 27. Juli in Berlin.

Die jetzt vom Verfassungsgericht festgestellte Kompetenzüberschrei¬tung des Bundesgesetzgebers zeigt, dass die heutige Form der Rahmengesetzgebung den Bund immer wieder zu Überregulierungen verleitet. Ich appelliere daher vor allem an die Föderalismuskommission von Bundestag und Bundesrat, bei der Entflechtung der Gesetzgebungszuständigkeiten keine halbherzigen Lösungen zuzulassen, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige