Arbeitgeberpräsident Hundt: Missbrauch bei der Beschäftigung von EU-Ausländern bekämpfen / Bestehende Gesetze reichen aus
(Berlin) - Die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle bei der Beschäftigung von EU-Ausländern lassen sich alle schon heute mit geltendem Recht unterbinden. Die jetzt von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen löst das vorhandene Problem nicht, schafft neue Bürokratie und ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Mit einer solchen neuen gesetzlichen Regelung würde der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ermächtigt, durch Rechtsverordnung gesetzliche Mindestlöhne in Höhe der Tariflöhne der jeweiligen Branche festzusetzen. Das wäre kontraproduktiv und gefährlich für den deutschen Arbeitsmarkt, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 15. April in Berlin.
Gegen eine solche Erweiterung des Entsendegesetzes über die Baubranche hinaus auf alle Branchen sprechen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken: Die Verordnungsermächtigung würde sich nicht mehr auf genau definierte Branchen beziehen und daher gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Dies ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2000, wonach die jetzige Regelung im Entsendegesetz nur deshalb noch hinreichend bestimmt ist, weil sie auf eine bestimmte Branche und bestimmte Arbeitsbedingungen begrenzt ist. Darüber hinaus wäre eine solche Ermächtigung für den Minister für Wirtschaft und Arbeit auch ein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit in Deutschland, sagte Hundt.
Alle bekannten Missbrauchsfälle lassen sich schon jetzt mit den bestehenden Gesetzen bekämpfen, weil bereits heute nach dem geltenden Entsendegesetz für alle in Deutschland beschäftigten EU-Ausländer zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzgesetze gelten, wie z. B. Regelungen über die Höchstarbeitszeit, den Mindestjahresurlaub, den Gesundheitsschutz sowie den Mutterschutz. Ich unterstütze die Bundesregierung nachdrücklich in ihrem Vorhaben, verstärkt gegen Gesetzesverstöße vorzugehen und die bekannten Missbrauchsfälle zu bekämpfen. Dazu gehören auch die Umgehung der EU-Regelungen zur Niederlassungsfreiheit durch Scheinfirmen, das Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Höchstarbeitszeit, die illegale Überlassung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten nach Deutschland oder die fehlende Einhaltung von Gesundheitsschutzvorschriften. Hierzu bedarf es keiner neuen Gesetze, sondern allein der konsequenten Anwendung des geltenden Rechts, sagte Hundt.
Die aktuellen Überlegungen zur Ausdehnung des Entsendegesetzes mögen gut gemeint sein. Im Ergebnis werden sich solche Regelungen jedoch negativ auf die Beschäftigung auswirken. Dies gilt gerade auch für die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter. Die Ausdehnung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Schaffung von gesetzlichen Mindestlöhnen und die Ausweitung des Entsendegesetzes werden mehr Probleme schaffen als sie lösen, erklärte Hundt.
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