Arbeitgeberpräsident Hundt: Nachbesserung zu Hartz IV ist teurer Preis für versuchten Etikettenschwindel
(Berlin) - Mit der jetzt beschlossenen Nachbesserung zu Hartz IV rächt sich, dass die Bundesregierung die Bevölkerung nicht über den tatsächlichen Charakter des Arbeitslosengeldes II aufgeklärt hat. Dass nun systemwidrig auch bei nicht bestehender Bedürftigkeit für Arbeitslosenhilfeempfänger im Januar Arbeitslosengeld II gezahlt werden soll, sei ein teurer Preis dafür. Das erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 12. August in Berlin.
Wenn mit der jetzt vorgesehenen Rechtsänderung viele das neue Arbeitslosengeld II im Januar erhalten, obwohl sie aufgrund der Zahlung von Arbeitslosenhilfe Ende Dezember im Januar noch nicht wieder bedüftig sind, wird damit ein wichtiger Grundsatz staatlicher, steuerfinanzierter Fürsorgeleistungen verlassen. Es räche sich, dass mit dem Begriff Arbeitslosengeld II ein Etikettenschwindel versucht worden sei: Es handelt sich eben nicht um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nach vorher gezahlten Beiträgen, wie der Begriff suggeriert; vielmehr geht es um eine steuerfinanzierte, staatliche Fürsorgeleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt werden darf.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055
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