Arbeitgeberpräsident Hundt: Vorziehen der Sozialbeiträge schafft Rekordbeitragsbelastung und neue Bürokratie
(Berlin) – „Die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist die schlechteste aller denkbaren Lösungen, um die im nächsten Jahr zu erwartende Finanzierungslücke in der Rentenversicherung zu schließen. Die Betriebe würden dadurch im kommenden Jahr mit zusätzlichen Beiträgen in Höhe von 20 Mrd. Euro belastet. Dies wäre der stärkste Beitragsanstieg innerhalb eines Jahres in der Geschichte der Sozialversicherung. Die zusätzliche Beitragsbelastung entspräche einer Anhebung der Sozialversicherungsbeitragssätze um mehr als 2 Prozentpunkte auf den neuen Rekordsatz von über 44 Prozent. Eine solch extreme Mehrbelastung würde unvermeidbar und unmittelbar die Konjunktur sowie alle Chancen für neues Wachstum und Beschäftigung in Deutschland auf absehbare Zeit massiv beeinträchtigen. Alle bisherigen Anstrengungen zur Begrenzung der viel zu hohen gesetzlichen Personalzusatzkosten würden zunichte gemacht“, sagte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt.
„Das Ziel, im nächsten Jahr einen weiteren Beitragssatzanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent zu vermeiden, ist richtig und findet die volle Unterstützung der Arbeitgeber. Hierfür ist das Vorziehen der Beitragsfälligkeit aber eine überzogene, einseitig die Wirtschaft belastende und in keiner Weise zielgenaue Maßnahme. Um ein Finanzierungsloch in der Rentenkasse von rund 5 Mrd. Euro im nächsten Jahr zu stopfen, müssten die Betriebe mit 20 Mrd. Euro das Vierfache an Zusatzbelastung schultern. Dabei geht von dem zusätzlichen Mittelaufkommen mehr als die Hälfte nicht an die Rentenversicherung, sondern fließt in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Der jetzige Gesetzentwurf ist zudem der traurige Beweis, dass von den ständigen Versprechungen des Bürokratieabbaus wenig zu halten ist. Das Gesetz würde den Aufwand für die ohnehin schon komplizierte betriebliche Lohn- und Gehaltsabrechnung nochmals drastisch erhöhen. Die Aufspaltung der Beitragszahlung in eine „voraussichtliche Beitragsschuld“ und einen „verbleibenden Restbeitrag“, der im Folgemonat zu zahlen ist, würde die Zahl der Abrechnungsvorgänge in den Betrieben erheblich steigern und zu höheren Verwaltungskosten führen.
Das jetzige Finanzierungsloch in der Rentenversicherung ist vor allem Folge unzureichender Reformen der Rentenversicherung. Das richtige Rezept gegen Defizite in den Rentenkassen sind deshalb auch nicht Beitrags- und Buchungstricks, sondern Ausgaben senken de Strukturreformen und vor allem verbesserte Rahmenbedingungen, die wieder mehr Wachstum und Beschäftigung möglich machen.“
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