Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt: Zügiger Kompromiss für ein Zuwanderungsgesetz mit Nachbesserungen erforderlich

(Berlin) - Die politischen Parteien müssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zuwanderung jetzt dazu nutzen, im kommenden Jahr zügig einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Unverändert besteht ein hoher Handlungsbedarf für ein gesamtgesellschaftlich getragenes und akzeptiertes neues Zuwanderungsrecht in Deutschland, das die Belange der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Wir brauchen flexible und unbürokratische Wege, Arbeitskräfte nach dem Bedarf unseres Arbeitsmarktes international zu rekrutieren. Zugleich muss die ungesteuerte Zuwanderung begrenzt und die Integration von Ausländern in Arbeitsmarkt und Gesellschaft verbessert werden. Die gegenwärtige Zuwanderungspolitik führt zu hohen Belastungen unserer sozialen Sicherungssysteme. Das muss dringend geändert werden und deswegen brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Konsens über die deutsche Zuwanderungspolitik, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 18. Dezember in Berlin.

Die anstehenden erneuten parlamentarischen Beratungen müssen genutzt werden, notwendige Nachbesserungen an dem vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Gesetz vorzunehmen. Dies gilt vor allem für die wettbewerbsverzerrende Regelung, nach der alle 181 Arbeitsämter künftig ihr eigenes Zuwanderungsprogramm festlegen können. Diese Regelung muss durch begrenzte Kontingente für benötigte Fachkräfte ersetzt werden. Gleichzeitig darf die arbeitsmarktorientierte Zuwanderung nicht weiter eingeschränkt und bürokratisiert werden. Die Zuwanderung muss sich stärker an den ökonomischen Notwendigkeiten unseres Landes orientieren. Angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung und der Notwendigkeit des internationalen Austauschs von Fach- und Führungskräften brauchen wir dringend eine neue gesetzliche Regelung, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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