Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Hundt zur Gesundheitsreform: Die weitere Erhöhung der Lohnzusatzkosten ist das Gegenteil dessen, was die Koalition zugesagt hat!

(Berlin) - Die von den Koalitionsparteien beschlossenen Eckpunkte zur Gesundheitsreform stehen dem Ziel, durch die Absenkung von Lohnzusatzkosten Wachstum und Beschäftigung zu fördern, diametral entgegen. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht – wie von der Koalition zugesagt – „stabil gehalten und möglichst gesenkt“, sondern im Gegenteil auf ein neues Rekordniveau angehoben. „Ich kann nicht erkennen, mit welchen Maßnahmen die Koalition in den Folgejahren die notwendige Absenkung der Beiträge erreichen will“, erklärte Hundt.

Die beschäftigungspolitisch unverzichtbare Entkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten findet nicht statt. Die geplante Steuerfinanzierung der Krankheitskosten für Kinder bleibt – zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode – mit 3,0 Mrd. Euro sogar hinter dem heutigen Bundeszuschuss von 4,2 Mrd. Euro zurück. Auch ist nicht gewährleistet, dass künftige Beitragssteigerungen über eine lohnunabhängige Prämie finanziert werden. Enttäuschend ist darüber hinaus, dass der Leistungskatalog offenbar nahezu unverändert bleiben soll und damit vorhandenes Potenzial für Ausgabensenkungen verschenkt wird.

Ich fordere die Bundesregierung auf, an ihrem Ziel zur Absenkung der Sozialversicherungsbeitragssätze auf unter 40 Prozent festzuhalten. Nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform ist klar, dass weitergehende Strukturreformen in den Sozialversicherungen erforderlich sind. Anderenfalls würde die Bundesregierung auch dieses Ziel verfehlen. Zugesagt war eine nachhaltige Absenkung der Beitragssätze unter 40 Prozent bereits zum 1. Januar 2007. Es darf deshalb auf keinen Fall bei den jetzigen Beschlüssen bleiben. Die Gesundheitsreform muss dringend durch Maßnahmen ergänzt werden, mit denen eine Entkoppelung von Gesundheits- und Arbeitskosten eingeleitet, der Leistungskatalog auf Kernleistungen reduziert und die Eigenbeteiligung erweitert wird.

Positiv sind lediglich die verabredeten Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und zwischen den Leistungsanbietern. Hiervon sind mittel- und langfristig Effizienzgewinne zu erwarten. Zu begrüßen ist auch, dass die private Krankenversicherung als Vollversicherung erhalten bleiben soll.

Der neue Gesundheitsfonds wird keines der Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen. Wünschenswert wäre eine zentrale Inkassostelle für alle Sozialversicherungsbeiträge als Maßnahme zum Bürokratieabbau. Dies wird jedoch nicht erreicht. Während heute die Sozialversicherungsbeiträge zusammen abgerechnet und abgeführt werden, müssen künftig die Krankenversicherungsbeiträge getrennt ermittelt und überwiesen werden. Dieses doppelte Inkassoverfahren führt im Ergebnis zu neuer und unnötiger Bürokratie in den Betrieben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

(sk)

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