Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeberpräsident Kramer zur Mindestausbildungsvergütung

(Berlin) - Obwohl wir Arbeitgeber eine gesetzliche Regelung für nicht notwendig halten, da diese in Aufgaben der Tarifvertragsparteien eingreift, haben BDA und DGB, in engster Abstimmung mit dem Handwerk, auf Bitten der Politik einen Vorschlag gemacht, wie eine Mindestausbildungsvergütung ohne große Schäden für die Tarifautonomie geregelt werden könnte.

Dieser wird nun weitgehend von der Bundesregierung umgesetzt. Mit der Einigung von uns Sozialpartnern auf eine Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro ab 2020 haben wir ein Zeichen für die Wertschätzung der Lernanstrengungen unserer Auszubildenden gesetzt, ohne ausbildende Betriebe generell zu überfordern, da die allermeisten deutlich über der Mindestausbildungsvergütung liegen. Damit sind ursprüngliche, realitätsferne Überlegungen, die viel höher einstiegen, vom Tisch.

Als entscheidender Faktor, um darüber hinaus branchenspezifischen Problemen Rechnung tragen zu können, ist gerade der verabredete, gesetzlich garantierte Vorrang von Tarifverträgen von großer Bedeutung. Damit ist auch ordnungspolitisch das richtige Zeichen gesetzt: Die Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bleibt maßgeblich Sache der Sozialpartner.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Julika Lendvai, Leiterin Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Fax: (030) 20331055

(sf)

NEWS TEILEN: