Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Arbeitnehmer brauchen Schutz vor Datensammelwut im Job

(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert von der Politik den Schutz von Arbeitnehmern vor der Überwachung im Internet. Auch ohne spezielle Software könnten Arbeitgeber „Tätigkeiten am PC mit Kommunikation, E-Mail-Verkehr und die Nutzung des Internets abbilden“, warnte die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer auf einer Fachtagung von DGB und Ver.di am Dienstag, 13. Dezember, in Berlin. Damit sei „die Gefahr verbunden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmern verletzt werde“.

Deshalb fordern der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften „wirksame Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz“. Der Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln sei für sehr viele Arbeitnehmer heute Alltag. Die Grauzone, welches Maß an privater Nutzung erlaubt sei, könne zwar durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Aber fehlende gesetzliche Regelungen erschwerten die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen.

Dabei müsse berücksichtigt werden, dass es einen Unterschied mache, ob Büroangestellte oder Mitarbeiter einer Autowerkstatt Zugang zum Internet hätten. Für den DGB steht aber fest, dass „die Erhebung von Daten über das Nutzerverhalten grundsätzlich untersagt werden müssen“. Dabei spiele es keine Rolle, ob damit ein Arbeitgeber versuche, die Arbeitsleistung von Beschäftigten zu kontrollieren oder ihren privater Umgang mit den modernen Kommunikationsmitteln zu erfassen.

Ausnahmen von diesem Grundsatz dürften „nur zulässig sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder schwere Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegen“, sagte Ursula Engelen-Kefer. Diese Fälle müssten aber konkretisiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

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