Arbeitnehmerdatenschutz noch vor der Wahl gesetzlich regeln
(Berlin) - Angesichts der sich häufenden Missbrauchsfälle beim Arbeitnehmerdatenschutz verlangt der DGB eine gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode. Das sollte wegen der seit vielen Jahren geführten Diskussionen und Vorarbeiten auch technisch und zeitlich kein ernsthaftes Problem sein, erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Montag (16. Februar 2009) in Berlin. Unter Hinweis auf das Spitzengespräch bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, an dem Sommer teilnahm, verwies er auf die wichtigsten Forderungen des DGB für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz:
- Das ausdrückliches Verbot der gezielten Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Umfeld;
- der Verzicht auf Kontrolle von Beschäftigten durch Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, computergesteuerte oder biometrische Systeme, durch andere Beschäftigte oder externe Detektive;
- ein grundsätzliches, durch Arbeitsvertrag unabdingbares Verbot des Zugriffs auf Nutzerdaten bei der Verwendung von Internet und E-Mail;
- die Beschränkung des Fragerechts und der Möglichkeit von ärztlichen Untersuchungen bei der Einstellung auf das absolut Notwendige sowie das Verbot von Genomanalysen im Arbeitsverhältnis;
- das Beweisverwertungsverbot für unrechtmäßig erhobene Daten und
- ein Schmerzensgeld bei Verstößen sowie eine Strafbewehrung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dringend erforderlich ist zudem eine Sanktionierung der Betriebe, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.
Das gesamte Positionspapier finden Sie unter:
http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/d/datenschutz_dgb_position_1208//view?showdesc.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324
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