Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform / BVMed: Hilfsmittelregelungen gefährden eine wohnortnahe Versorgung chronisch Kranker / Freies Patienten-Wahlrecht muss bestehen bleiben
(Berlin) - Einen massiven Einschnitt in das Patientenwahlrecht und in die Intimsphäre des Patienten sieht der BVMed durch die Regelungen zum Hilfsmittelbereich im Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform. Der Gesetzentwurf wird im Hilfsmittelbereich vieles komplizierter, aber wenig besser machen. Unser Appell an die Politik lautet: Ja, wir müssen den Wettbewerb stärken. Aber wir wollen keinen Wettbewerb um billig, billig. Wir wollen einen Wettbewerb um die beste Qualität für den Patienten, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt auf einer gemeinsamen Verbändeveranstaltung am Rande des Deutschen Apothekertages am Samstag (23. September 2006) in München.
So sollen nach dem Arbeitsentwurf nur noch Vertragspartner der Krankenkasse versorgungsberechtigt sein, die in der Regel durch Ausschreibungen ermittelt werden. Künftig wird es für Patienten oder deren Angehörige daher nicht mehr möglich sein, den regionalen und vertrauten Anbieter für die Versorgung mit Hilfsmitteln vor Ort zu wählen. Es sei denn, der Patient ist bereit, eine finanzielle Mehrbelastung auf sich zu nehmen.
Um eine ortsnahe, qualitätsgesicherte und individuelle Versorgung der Patienten weiterhin sicherzustellen, fordert der BVMed:
1. die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Patientenwahlrechtes, 2. eine Vielfalt qualifizierter Leistungserbringer und 3. einen freien Vertragswettbewerb.
Die geplanten Regelungen beinhalten auch die Gefahr, dass die mittelständisch geprägte Struktur der Industrie- und Handelsunternehmen zerstört wird. Die regionalen Leistungsanbieter in der Hilfsmittelversorgung betreuen über 6 Millionen Patienten. Dabei geht es vor allem um chronisch Kranke und schwer Behinderte, um Stoma- und Inkontinenz-Patienten oder um Menschen, die künstlich ernährt werden müssen. Gerade diese Gruppe werde durch die Abschaffung des freien Patientenwahlrechts benachteiligt.
Nur bei einem freien Wahlrecht kann der Patient den für seine individuelle Versorgung am besten geeigneten Anbieter auswählen. Durch eine Verweisung auf einzelne Leistungsanbieter durch die Krankenkasse wird die individuelle Versorgung gefährdet und das Versorgungsniveau insgesamt verschlechtert. Die Verweisung der Patienten an bestimmte Anbieter wird auch das wohnortnahe Versorgungsangebot vernichten, gerade hierauf sind jedoch die oft älteren und behinderten Menschen, die Hilfsmittel benötigen, angewiesen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Manfred Beeres, Referent, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

