Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt gegründet / DAV für Stärkung der Generalisten
(Berlin) - Nach wie vor stellt der Generalist bzw. Allgemeinanwalt, der oft allein praktiziert, etwa die Hälfte der Anwaltschaft. Im Jahre 2001 waren zudem ca. 35 Prozent der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte allein tätig. Sie zeichnen sich durch ein besonderes Dienstleistungsspektrum aus, das in breiten Mandantenkreisen nachgefragt wird. Auf die besondere Rolle und die besonderen Stärken des Allgemeinanwalts möchte der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweisen, damit nicht der Eindruck entsteht, er sei wegen des Vordringens der Fachanwälte eine aussterbende Spezies oder ein Anwalt zweiter Klasse. Dies hat den DAV dazu bewogen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 09. Januar 2003 einzuladen und die "Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins" zu gründen.
„Allgemeinanwälte werden auch in Zukunft gebraucht. Sie sind in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Mittelstand und im Wesentlichen in Alltagsfällen auf den gängigen Rechtsgebieten tätig," so Rechtsanwalt Klaus Zehner, Passau, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Daran ändere auch der Trend der zunehmenden Spezialisierung und der Anstieg der Zahl der Fachanwälte (um 15,6 Prozent auf 15.042 in 2001) nichts.
An den Allgemeinanwalt werden besondere Anforderungen gestellt. Der Generalist benötigt hervorragende Kenntnisse in allen wesentlichen Rechtsgebieten. Dies erfordert ein breit gefächertes Fortbildungsangebot, das sinnvollerweise von einer spezialisierten Arbeitsgemeinschaft angeboten wird. Außerdem sind berufspolitische Vorschläge beabsichtigt. So muss die wichtige Rolle des Allgemeinanwalts schon in der Juristenausbildung berücksichtigt werden. Sie könnte auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass eine Berufsbezeichnung "Allgemeinanwalt", die abgrenzt vom "Fachanwalt", als besonderes Qualitätsmerkmal des Generalisten eingeführt wird. Auf der Gründungsversammlung wurde Rechtsanwalt Klaus Zehner aus Passau, DAV-Vorstandsmitglied, zum Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft gewählt.
Die weiteren Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses sind:
Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer, Hessheim
Rechtsanwältin Gitta Kitz-Trautmann, Baunatal-Großenritte
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb, Berlin
Rechtsanwalt Armin Leicht, Wolfach
Rechtsanwältin Verena Mittendorf, Hildesheim
Rechtsanwalt Ralf Moritz, Potsdam
Rechtsanwalt Harald Rotter, Köln
Rechtsanwalt Jörg G. Schumacher, Berlin
An der Gründungsversammlung nahmen rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teil.
Kontakt ĂĽber den Deutschen Anwaltverein, LittenstraĂźe 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11
10179 Berlin
Telefon: 030/7261520
Telefax: 030/726152190
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