Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) appelliert an den Bundesrat: "Luftsicherheitsgesetz" mit Augenmaß gestalten

(Berlin) - Die Geschäftsführer und Vorstände der deutschen Verkehrsflughäfen haben sich in der Sitzung des Direktoriums der ADV am 8.7.2004 in Erfurt eingehend mit den zu befürchtenden Konsequenzen des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben, kurz "Luftsicherheitsgesetz", befasst.

Der Bundesrat wird am 9.7.2004 über das Luftsicherheitsgesetz beschließen. Der Gesetzentwurf war vom Bundestag am 18. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet worden. Sowohl die Einwände der Opposition als auch die Einwände der Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften hatten dabei keine Berücksichtigung gefunden.

In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer hat die ADV ihre Bedenken noch einmal zusammengefasst: Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen, auf Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften als Privatrechtssubjekte übertragen zu wollen. Auch die Absicht, der Luftverkehrsbranche die Schulungspflicht für Personal aufzubürden, ist nicht zulässig und im übrigen in der zugrundeliegende Luftsicherheitsverordnung der EU den Behörden und nicht den Flughäfen zugewiesen.

Die Bundesratsausschüsse für innere Angelegenheiten und für Verkehr haben dem Plenum des Bundesrates für die Sitzung am 9.7.2004 Empfehlungen unterbreitet (Bundesratsdrucksache 509/1/04). Der dort in erster Linie aufgezeigte Weg, nämlich das Luftsicherheitsgesetz auf seine ursprüngliche Intention zu beschränken, ist aus Sicht der ADV der einzig richtige: Ursprünglich sollte lediglich der Einsatz der Bundesluftwaffe im Fall einer terroristischen Entführung von Flugzeugen geregelt werden (§§ 13 - 15 des Entwurfes). Dieser Komplex ist auch nach Auffassung der ADV regelungsbedürftig. Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Erst die nachträgliche Überfrachtung des Gesetzentwurfes mit Kompetenzverschiebungen vom Bundesverkehrsminister zum Bundesinnenminister, mit unzulässigen Zuweisungen von Behördenaufgaben an Luftverkehrsunternehmen hat in die heutige verfahrene Situation geführt, aus welcher nur ein entsprechender Beschluss des Bundesrates und ein Tätigwerden des Vermittlungsausschusses herausführen kann."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V. Fischer Insel 16, 10179 Berlin Telefon: 030/310118-0, Telefax: 030/310118-90

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