Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins / Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle / Familienanwältinnen und -anwälte tagten in Weimar (26. - 28. November 2015)

(Berlin/Weimar) - Mit einer Debatte über "Unterhaltsbegrenzung" endete am Wochenende die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter des Familiensenats am Bundesgerichtshof, erläuterte die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, wie viel und wie lange Unterhalt nach Trennung und Scheidung zu zahlen ist. Neben dem Ehegattenunterhalt ging es auch um den Betreuungsunterhalt für Mütter, die nicht verheiratet sind. Wenn zum Beispiel eine Studentin Mutter wird, deswegen ihr Studium abbricht und als Verkäuferin arbeitet, soll sie so gestellt werden, als wenn sie ihr Studium abgeschlossen und einen akademischen Beruf ergriffen hätte. Wie der Unterhaltsbedarf ermittelt wird, hängt von den Lebensverhältnissen ab, wie sie sich ohne die Geburt des Kindes entwickelt hätten.

Versorgungsausgleich, Elternunterhalt, Kindschaftsrecht - in zahlreichen weiteren Veranstaltungen standen familienrechtliche Themen auf der Tagesordnung, mit denen die Anwälte sich im Alltag befassen. Aber sie stellten sich auch den Herausforderungen, die neueste gesellschaftliche Veränderungen im Familienrecht mit sich bringen. So gewinnt das Ausländerrecht auch für Familienanwälte wegen der zunehmenden Flüchtlingszahlen immer mehr an Bedeutung.

Außerdem nimmt das Abstammungsrecht immer mehr Raum ein. "Leihmutterschaft, Eizellen- und Samenspende - für die Familienanwälte stellen sich in Zeiten der Reproduktionstechnologie zahlreiche neue Probleme", erklärte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Rechtsanwältin Eva Becker. "Welche Rechte und Pflichten entstehen für die biologischen, rechtlichen, sozialen oder nur genetischen Eltern? Vor allem Regelungen zur elterlichen Sorge, dem Kontakt und nicht zuletzt der unterhaltsrechtlichen Verantwortung müssen aktualisiert werden."

Ehe für alle? Mit einer Diskussionsrunde über aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa hatte die Tagung der Familienanwälte begonnen. Ein Thema, das kontrovers diskutiert wurde. In 21 Staaten ist die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zwar längst Realität. Dennoch wurden Bedenken geäußert, die Ehe allen Paaren zu öffnen. In Deutschland ist es für Homosexuelle bislang nur möglich, eine Lebenspartnerschaft einzugehen.

Auf den jährlichen Herbsttagungen haben die Familienanwältinnen und -anwälte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung. Wie immer waren namhafte Richter und Richterinnen der oberen Gerichte und Universitätsprofessoren als Referenten der Einladung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht gefolgt, so dass Praxis und Wissenschaft gleichermaßen vertreten waren. An der Tagung nahmen mehr als 400 Anwältinnen und Anwälte teil.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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