Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) lehnt Vorschlag zur Einführung von Mindestlohn ab / Gesetzlicher Mindestlohn heißt gesetzliche Mindestarbeitslosigkeit
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) lehnt die Einführung eines Mindestlohns ab: "Die von der Koalition geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bei gleichzeitiger Schaffung staatlicher Lohnzuschüsse ist ein untaugliches Instrument zur Senkung der Arbeitslosigkeit im Niedriglohnsektor. Mit Lohnzuschüssen soll ja gerade für Anbieter von Niedriglohnarbeit der Arbeitsmarkt wieder geöffnet werden, so der ASU-Präsident Dr. Patrick Adenauer.
Nach Ansicht des Verbandes ist das Arbeitsmarktsegment Niedriglohnarbeit in Verbindung mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn dann wieder uninteressant. Im Ergebnis erreiche die Koalition durch eine solche "Kombi" zweier Maßnahmen unfinanzierbare staatliche Lohnzuschüsse. Zudem verletzen gesetzlicher Mindestlohn und staatliche Lohnzuschüsse massiv die Tarifautonomie und die persönliche Vertragsfreiheit der Arbeitsuchenden. Gesetzlicher Mindestlohn heißt gesetzliche Mindestarbeitslosigkeit", so ASU-Präsident Adenauer weiter.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Barbara Vogt, Leitung, Presse und PR
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500
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