Arbeitsgericht Gera: CGD keine Gewerkschaft / IG Metall bietet Tarifverhandlungen an
(Frankfurt/Main) Mit Erleichterung hat die IG Metall den Beschluss des Arbeitsgerichtes Gera aufgenommen, wonach die Christliche Gewerkschaft Deutschlands (CGD) keine Gewerkschaft ist. Aufgrund der geringen Mitgliederzahl fehle ihr die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit, hatte das Arbeitsgericht jüngst entschieden. Bei den von der CGD abgeschlossenen Verträgen vor allem im Tischlerhandwerk handele es sich nur um Schein-Tarifverträge, sagte IG Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Rhode am 22. Oktober in Frankfurt. Diese gerichtliche Klarstellung sei eine herbe Niederlage für die Unternehmer, die im Tischlerhandwerk versucht hätten, Dumping-Löhne durchzusetzen. Nun gebe es eine rechtliche Beurteilung der Machenschaften einer Organisation, die mit Gefälligkeiten die Arbeitgeber hofiere und der die Interessen der Arbeitnehmer völlig egal seien.
Die IG Metall als allein zuständige Gewerkschaft wolle möglichst schnell für die Beschäftigten im holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk verbindliche und rechtssichere Tarifverträge abschließen, betonte Rhode. Darum habe die IG Metall unmittelbar nach der Entscheidung von Gera den Bundesverband des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks angeschrieben und die Arbeitgeber aufgefordert, mit der IG Metall Tarifverträge abzuschließen. Wir sind bereit, faire Tarifverträge abzuschließen, die sowohl der wirtschaftlichen Situation des Tischlerhandwerks, als auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung tragen, schreibt die IG Metall. Die nach der Entscheidung entstandene Rechtsunsicherheit und die daraus folgenden Streitigkeiten könnten nur überwunden werden, wenn Arbeitgeber und IG Metall Flächentarifverträge aushandeln, die allseits akzeptiert werden.
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