Arbeitsgericht Mainz entscheidet zugunsten der GDL
(Mainz) - Das Arbeitsgericht Mainz hat am Nachmittag des 31. Juli 2007 zugunsten der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) entschieden. Das Arbeitsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, so der GDL-Bundesvorsitzende Manfred Schell in Frankfurt. Es hat den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die GDL zurückgewiesen. Damit sollten der GDL Arbeitskampfmaßnahmen zur Erzielung eines eigenständigen Tarifvertrags untersagt werden. Das Arbeitsgericht wies die Klage unter anderem deshalb ab, weil ein Verfügungsgrund nicht ersichtlich ist.
Zuvor hat das Arbeitsgericht Mainz bereits zwei von der Deutschen Bahn gestellte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das zuständige Arbeitsgericht Frankfurt am Main verwiesen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
Gerda Seibert, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Baumweg 45, 60316 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 405709-0, Telefax: (069) 405709-40
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