Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Arbeitslose sind ärmer geworden / Arbeitslosenversicherung verhindert Armutsrisiko immer weniger

(Berlin) - Zu einer aktuellen DGB-Analyse der Entwicklung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe seit 1995 erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 5. April in Berlin:

"Die Arbeitslosenversicherung beugt dem Armutsrisiko zunehmend schlechter vor. Viele Arbeitslose mussten seit Mitte der neunziger Jahre deutliche Realeinbußen hinnehmen. Unter Berücksichtigung der Preissteigerung sind die Durchschnittsbeträge beim Arbeitslosengeld seit 1995 von 728 Euro auf 686 Euro (2002) in Westdeutschland gesunken. Dabei mussten Männer Verluste von durchschnittlich sieben Prozent hinnehmen. Frauen hatten, bei allerdings deutlich niedrigeren Zahlbeträgen, keine Einbußen.

In Ostdeutschland ist das inflationsbereinigte Arbeitslosengeld in den letzten sieben Jahren um gut zwei Prozent gestiegen. Im Vergleich zu Westdeutschland betrug die Kaufkraft aber im vergangenen Jahr immer noch nur 85 Prozent. Die Arbeitslosenhilfe ist ebenfalls seit 1995 in Westdeutschland real gesunken (von 515 Euro auf 493 Euro). Im Osten ist hingegen ein leichter Anstieg von 403 auf 425 Euro zu verzeichnen. Ostdeutsche Frauen liegen mit real 383 Euro ganz hinten.

Die Analyse beweist, dass der Druck auf Arbeitslose, auch niedrig bezahlte Arbeit anzunehmen, stetig zunimmt. Eine weitere gesetzliche Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien ist nicht notwendig. Dies gilt besonders für Arbeitsangebote ohne Sozialversicherungsschutz.

Bei Arbeitslosengeld und -hilfe ist außerdem die Streichung der jährlichen Anpassung bereits beschlossen worden. Damit werden Arbeitslose automatisch von der Lohnentwicklung abgekoppelt und in Richtung Sozialhilfe abgedrängt.

Der DGB fordert vor diesem Hintergrund eine armutsfeste Ausgestaltung des so genannten Arbeitslosengeldes II. Die von der Bundesregierung geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige muss oberhalb des Sozialhilfeniveaus erfolgen, so wie es SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen angekündigt haben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

NEWS TEILEN: