Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Arbeitslosenversicherung: Zugang für Selbständige jetzt verbessern / Deutscher Bundestag diskutiert Reformierung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag befasst sich am Donnerstag, den 14.01.2021 mit dem Antrag der Fraktion Die Linke zur Reformierung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Drucksache 19/24691).

Bereits im Dezember appellierte der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, an die Bundesregierung, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige umgehend zu reformieren.

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag bekräftigt der Deutsche Kulturrat diesen Appell: In der aktuellen Corona-Pandemie erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbständige bedürfen allerdings einer Präzisierung.

Entsprechend fordert der Deutsche Kulturrat in der Stellungnahme "Arbeitslosenversicherung: Zugang für Selbständige verbessern":
- Der Deutsche Kulturrat hält es im ersten Schritt für zielführend, dass es sich bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige um eine Pflichtversicherung auf Antrag handelt, für die die Beiträge von den Versicherten erbracht werden. Über die Möglichkeit dieser Pflichtversicherung auf Antrag sollte bei der Gründungsberatung, in den Hochschulen und auch von der Bundesagentur für Arbeit selbst offensiv beraten werden, sodass mehr Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft auf diese Vorsorgemöglichkeit aufmerksam werden und sie nutzen.

- Derzeit können sich nur die Selbständigen in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern, die zuvor zwei Jahre abhängig beschäftigt waren und zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt oder eine Entgeltersatzleistung erhalten haben. Diese Eingangshürde schließt all jene aus, die sich unmittelbar nach ihrem Studienabschluss selbständig machen. In einigen Berufen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist Selbständigkeit konstitutiv und abhängige Beschäftigung die Ausnahme. Angehörige dieser Berufe haben oft vor ihrer selbständigen Tätigkeit keine abhängige Beschäftigung und werden deshalb von vorneherein ausgeschlossen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung für Selbständige, die sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern wollen, abzuschaffen.
- Gleichfalls muss die Vorschrift geändert werden, nach der der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung bis spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden muss. Diese Vorgabe schließt all jene aus, die sich im Laufe ihrer Selbständigkeit zusätzlich freiwillig absichern wollen. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, die genannte Eingangshürde abzuschaffen und so zu ermöglichen, dass auch bei bereits länger bestehender Selbständigkeit der Antrag auf Arbeitslosenversicherung gestellt werden kann.

- Die bestehende Regelung, dass nach zweimaliger Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I im Rahmen derselben selbständigen Tätigkeit der Versicherungsschutz entfällt, bedeutet eine Schlechterstellung der freiwillig versicherten Selbständigen gegenüber den abhängig Beschäftigten. Der Deutsche Kulturrat fordert, diese Regelung anzupassen, damit sich Selbständige auch nach zweimaliger Erwerbslosigkeit weiterversichern und neue Anwartschaften erwerben können.

Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sagte: "Corona hat alles verändert und Corona hat vieles noch sichtbarer gemacht. Dass die Seuche innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen besonders der Selbständigen im Kulturbereich zum Zusammenstürzen bringen konnte, zeigt, wie dünn das Eis der ökonomischen Absicherung ist. Eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist ein wichtiger Baustein, um die Selbständigkeit im Kulturbereich und darüber hinaus, krisenfester zu machen. Die bestehenden Regelungen der Arbeitslosenversicherung für Selbständige müssen den besonderen Erfordernissen der selbständigen Tätigkeit besser angepasst werden. Corona macht schmerzlich deutlich, dass wir auf diese Reform nicht mehr länger warten können!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Olaf Zimmermann, Taubenstr. 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

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