Arbeitsmarkt gemeinsam reformieren
(Berlin) Für eine gemeinsame Initiative von Bundesregierung und Union zur Reform des Arbeitsmarktes hat sich der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, ausgesprochen: Die anhaltende Rekordarbeitslosigkeit duldet kein weiteres Vertun. In wichtigen Punkten besteht Übereinstimmung zwischen der niedersächsischen Bundesratsinitiative zur Entrümpelung des Arbeitsrechts und dem Referentenentwurf des Gesetzes zu Kündigungsschutz und Arbeitslosengeld aus dem Hause Clement. Das Ziel einer nachhaltigen Senkung der Lohnzusatzkosten kann nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung erreicht werden.
Der Mittelstandspräsident begrüßte insbesondere die im niedersächsischen Entwurf vorgesehene Begrenzung des Kündigungsschutzes auf Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen auch über Löhne unter Tarif abschließen zu können. Die starren Regelungen bei Kündigungsschutz und Tarifrecht haben sich als Haupthindernis für die Einstellung älterer Arbeitssuchender erwiesen. Allein durch eine Lockerung des Kündigungsschutzes könne ein Potenzial von bis zu 300.000 neuen Arbeitsplätzen erschlossen werden.
Ohoven wies darauf hin, dass der BVMW seit langem die Aufhebung des Verbots von Betriebsvereinbarungen mit Tarifvertragscharakter gefordert habe. Es muss möglich sein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen treffen. Das gilt auch für die Einbeziehung von Niedriglohntarifen. Die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes sollte generell auf Betriebe mit mindestens 20 Arbeitnehmern beschränkt werden, so der BVMW-Präsident.
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