Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Arbeitsmarktpolitisch Augenwischerei

(Berlin) - "Ein bemerkenswerter Aspekt der aktuellen Arbeitsmarktzahlen ist der Rückgang der Zahl älterer Arbeitsloser. Damit setzt sich der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Trend fort, wonach die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer wieder steigt - von 37,5 Prozent in 2000 auf immerhin 45,4 Prozent in 2005. Gerade im Handwerk genießen ältere Mitarbeiter ein hohes Ansehen - und werden als Fachkräfte auch zukünftig gebraucht. In Zeiten einer bevorstehenden Fachkräftemangels sind qualifizierte Mitarbeiter - gleich welchen Alters - das Kapital der Firmen im Handwerk.

Die von Bundesminister Müntefering nunmehr vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungschancen älterer Menschen sind jedoch ein bloßes Aufpolieren längst bekannter, aber weitgehend wirkungsloser arbeitsmarktpolitischer Instrumente.

So soll ein Kombilohn für Ältere eingeführt werden. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die bereits im Zuge der Hartz-Reformen eingeführte Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer. Danach bekommen ältere Arbeitslose bei Aufnahme eines gegenüber ihrer vorhergehenden Tätigkeit schlechter bezahlten neuen Jobs bis zu 50 Prozent der Lohndifferenz erstattet. Dieser in der Theorie durchaus sinnvolle Ansatz ist jedoch nicht zuletzt auf Grund seiner komplexen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber kaum zur Anwendung gekommen. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass die aktuellen Pläne eine zusätzliche Zahl von älteren Arbeitslosen in Jobs bringt.

Ebenso verhält es sich mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Auch dieses Instrument führt ein völliges Schattendasein mit einigen 100 Förderfällen in den vergangenen Jahren. Kein Experte erwartet, dass diese Regelung mit der jetzt geplanten Ausweitung auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten plötzlich vermehrt in Anspruch genommen wird.

Der Hauptgrund für das Scheitern aller Instrumente zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bleibt nach wie vor die Vielzahl von Frühverrentungsanreizen. Solange diese fortbestehen - wie die Vorruhestandsregelungen für ältere Arbeitslose oder das Altersteilzeitgesetz - werden auch noch so ausgeklügelte Instrumente für die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer weder von den Unternehmen noch von den Arbeitslosen angenommen werden.

So wird die 58er-Regelung erst Ende 2007 auslaufen. Das Altersteilzeitgesetz wird noch bis 2009 Anwendung finden. Und wenn dann noch selbst eine von der Bundesregierung geplante minimale Kurskorrektur, die bisherige steuerliche Privilegierung der Aufstockungsbeträge und Zuschläge bei der Altersteilzeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 vorzeitig zu beenden, wohl nicht weiterverfolgt wird. ist dies ein Gesamtkonzept voller Widersprüche.

Nicht arbeitsmarktpolitischer Aktionismus, sondern ein Politikwechsel ist erforderlich. Durch eine Deregulierung des Arbeits- und Tarifrechts einschließlich des Abbaus von Privilegien älterer Beschäftigter muss es zu Flexibilisierung und Dynamisierung des Arbeitsmarktes kommen. Davon werden gerade angesichts des sich andeutenden Facharbeitermangels auch Ältere profitieren. Alles andere wäre reine arbeitsmarktpolitische Augenwischerei."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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