Arbeitsmarktreform: Trippelschritt in die richtige Richtung
(Berlin) - "Der vom Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für die Reform des Arbeitsmarktes ist ein Trippelschritt in die richtige Richtung", urteilte am 12.Juni in Berlin Hermann Franzen, Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), über die Vorschläge zum Kündigungsschutzrecht und Arbeitslosengeld. Wir hätten uns im Kündigungsrecht noch einiges mehr gewünscht: Heraufsetzung des Schwellenwertes auf 20 Arbeitnehmer und die Verlängerung der Wartezeit von sechs Monaten auf drei Jahre, sagte der HDE-Präsident.
Dies würde eine echte Bürokratieerleichterung vor allem für mittelständische Unternehmen bedeuten. Man müsse jedoch anerkennen, dass Minister Wolfgang Clement nicht davor zurückgescheut sei, das heiße Eisen Arbeitslosengeld anzupacken und Leistungen zu kürzen. Dies schaffe Zuversicht für die Wirtschaft, dass die Bundesregierung auch noch andere schmerzhafte aber notwendige Reformen im Arbeits- und Sozialrecht anpacken werde.
Als aktuelles Beispiel nannte Franzen die Tariföffnungsklausel: Angesichts der Weigerung von ver.di, in die Tarifverträge des Einzelhandels Öffnungs- und Härteklauseln aufzunehmen, muss nun der Bundeskanzler sein Versprechen wahr machen, betriebliche Bündnisse für Arbeit durch eine gesetzliche Tariföffnungsklausel zu ermöglichen.
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