Arbeitszeitguthaben: Bei Firmenpleiten ist das Konto weg
(Düsseldorf) - Bei Unternehmenspleiten gehen Arbeitszeitguthaben von Beschäftigten oft verloren. Denn nur jeder fünfte Betrieb mit Zeitkonten bietet den Beschäftigten auch einen Insolvenzschutz. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung von Betriebsräten, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung durchführte. Selbst in größeren Betrieben ist Insolvenzschutz noch die Ausnahme: nur ein knappes Drittel hat eine entsprechende Vorsorge getroffen.
Bei der Mehrheit der Betriebe mit Betriebsrat müssen die Beschäftigten bangen, dass die von ihnen gebildeten Zeitguthaben bei Insolvenzen verloren gehen könnten. Dabei können auf den Zeitkonten durchaus beträchtliche Guthaben gebildet werden. Die durchschnittliche Höchstgrenze, geleistete Arbeitszeit anzusparen, liegt bei gut 90 Stunden. Allein bei der Insolvenz der Babcock-Borsig AG haben mehr als 150 Beschäftigte Zeitguthaben im Gegenwert von teilweise über 100.000 Euro verloren. Dabei stellen die Guthaben Bruttogrößen des Lohnes dar, in denen die noch nicht abgeführten Einkommensteuern ebenso enthalten sind wie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Die Beschäftigten stunden den Betrieben Einkommen für bereits geleistete Arbeit, ohne eine Garantie zu haben, diese Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt entweder in Form von bezahlter Freizeit oder von Einkommen realisieren zu können, erläutert Dr. Hartmut Seifert, Leiter des WSI.
Die Versicherungskosten für Insolvenzschutz erscheinen im Verhältnis zu den enormen Kosten- und Produktivitätsvorteilen, die Arbeitszeitkonten für Betriebe bieten, eher gering. Der Hauptvorteil von Arbeitszeitkonten: Die Arbeitszeit lässt sich variabel an Marktschwankungen anpassen. Betriebe können Zuschläge für Überstunden einsparen, den Arbeitseinsatz enger mit dem Arbeitsanfall synchronisieren und dadurch Leerzeiten ebenso wie Lagerkosten vermeiden. Mit Hilfe von Langzeitkonten können sie sogar konjunkturelle Schwankungen ohne Personalabbau überbrücken und Kosten für Entlassungen und spätere Wiedereinstellungen einsparen. Eingespielte Arbeitsteams bleiben zusammen, die Teamproduktivität wird gesichert.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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