Pressemitteilung | k.A.

Arbeitszeitverordnung des Bundes gilt auch in den neuen Ländern

(Bonn) - Der DBB - Beamtenbund und Tarifunion begrüßt zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember, wonach die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Bundesbeamte im Beitrittsgebiet nicht 40 sondern 38,5 Stunden beträgt. Das Gericht bestätigt damit Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin, nach denen die allgemeine Arbeitszeitregelung für Bundesbeamte auch in den neuen Bundesländern gilt.

Die Arbeitszeitverordnung des Bundes findet jetzt unmittelbar Anwendung, womit die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden beträgt.

Sicherlich wird noch einige Zeit verstreichen, bis alle Dienststellen über diese neue Situation informiert sind. Die Entscheidungen betreffen nur die Bundesbeamten, die im Beitrittsgebiet tätig sind. Sie findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer des Bundes. Der DBB begrüßt die Entscheidungen und hat den Bundesminister des Innern aufgefordert, die Bundesverwaltung unverzüglich darüber zu unterrichten, dass auch im Beitrittsgebiet die regelmäßige Arbeitszeit 38,5-Wochen-Stunden beträgt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Verantwortlicher Redakteur: Rüdiger von Woikowsky Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811140 Telefax: 0228/811148

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