Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Arzneikostenbegrenzung ein richtiger Reformschritt

(Berlin) - Zur morgigen (18. Januar 2006) Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Gesundheit zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag (17. Januar 2006) in Berlin:„Das Gesundheitswesen braucht Reformen, um die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Hierzu ist die Überprüfung des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes in allen Bereichen des Gesundheitswesens erforderlich. Nur so kann der Druck auf den Anstieg der Beitragssätze verringert werden, ohne dabei Leistungen zu streichen, zu kürzen oder die Eigenbeteiligung der Patienten weiter zu erhöhen.

Der DGB unterstützt die Bundesregierung bei der geplanten Ausgabenbegrenzung bei Arzneimitteln. In den ersten drei Quartalen 2005 sind die Ausgaben um 19,1 Prozent gestiegen, obwohl die Zahl der zugelassenen Medikamente mit neuen Wirkstoffen deutlich zurückgegangen ist. Dadurch werden die Krankenkassen mit ca. 3,6 Mrd. Euro zusätzlich belastet. Es ist dringend notwendig, diese Ausgabensteigerungen zu stoppen.

Die geplante Abschaffung der Naturalrabatte sowie insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortung der Ärzte durch Bonus-Malus-Regelungen sind richtige Reformschritte, denn sie setzen bereits bei der Verordnung eines Arzneimittels an. Auch das geplante Preismoratorium kann dazu beitragen, ungerechtfertigte Steigerungsraten zu vermeiden. Aus Sicht des DGB ist es aber unverständlich, dass anders als in anderen europäischen Ländern die volle Mehrwertsteuer auf Humanarzneimittel erhoben wird. Alle Einsparbemühungen der neuen Bundesregierung werden daher durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2007 erschwert.

Entscheidend ist, echte Innovationen bei Medikamenten zu fördern. Dies ist ein Erfolg versprechender Weg, um den Balanceakt zwischen der Begrenzung der Arzneimittelausgaben und der Sicherung des Innovationsstandortes Deutschland zu schaffen. Aus Sicht des DGB besteht in den geplanten Veränderungen des Festbetragssystems eine große Gefahr: Ein Überziehen könnte dazu führen, dass die Pharmaindustrie sich, anders als derzeit, in weiten Bereichen nicht mehr an den Festbeträgen orientiert. Dann würde das Festbetragssystem jedoch nicht nur zerstört, sondern zu einem Festzuschusssystem werden. Das lehnt der DGB ab, da damit ein Einfallstor für hohe Zuzahlungen und ungebremste Arzneimittelpreise geschaffen würde.

Der DGB unterstützt die Bemühungen zur Begrenzung der Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln auch durch die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung. So verhandeln die Krankenkassen beispielsweise auf Anregung der Versichertenvertreter mit Pharmaunternehmen über Rabatte für ihre Mitglieder. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass zu einem Vertrag immer zwei Seiten gehören.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

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