Pressemitteilung | Apothekerkammer Nordrhein

Arzneimittel im Straßenverkehr: ein unterschätztes Risiko / Fahrtüchtigkeit kann beeinflusst werden

(Düsseldorf) - Dass sich Alkohol und Drogen mit Autofahren nicht gut vertragen, ist hinlänglich bekannt. Dass aber auch Medikamente die Reaktionsfähigkeit am Steuer einschränken können, ist eine Gefahr, die vielen nicht bewusst ist. "Etwa jedes fünfte Arzneimittel wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus", sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein. Dazu zählen rezeptpflichtige, aber auch viele freiverkäufliche Mittel wie Hustenblocker oder Schmerzmittel. Umgekehrt gibt es Menschen, die nur mit Medikamenten überhaupt fahren dürfen. Dazu gehören Diabetiker, Schmerzpatienten oder Menschen mit Bluthochdruck.

"Im Gegensatz zu Alkohol ist die Wirkung von Arzneimitteln von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen. Daher lassen sich bei Medikamenten keine Grenzwerte wie die Promillegrenze bei Alkohol festlegen", erklärt Apotheker Martin Katzenbach. Am häufigsten sind veränderte Reaktionszeiten, unrealistische Einschätzungen von Gefahrensituationen, schlechtes Sehvermögen, Müdigkeit oder ein aggressiver Fahrstil zu beobachten. "Meist werden Menschen durch Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Psychopharmaka fahruntauglich. Aber auch Blutdrucksenker, Hustenblocker oder Schmerzmittel können problematisch sein. Hinzu kommt, dass viele Menschen mehrere Mittel gleichzeitig einnehmen, die sich gegenseitig beeinflussen können", sagt Martin Katzenbach.

Wer trotz Erkrankung mobil bleiben muss, dem rät Martin Katzenbach, zunächst den Apotheker zu fragen, wann man sich nach der Einnahme des verschriebenen Arzneimittels wieder ans Steuer setzen kann. Gegebenenfalls könne dann auf ein anderes Präparat ausgewichen werden. Schlaftabletten müssen zum Beispiel rechtzeitig eingenommen werden, damit der Patient mindestens noch acht Stunden Schlaf hat, bevor er am nächsten Morgen wieder Auto fährt. "Auch bei nicht verschreibungspflichtigen Schmerz- und Hustenmitteln sowie flüssigen homöopathischen Präparaten sollte der Beipackzettel aufmerksam gelesen werden", empfiehlt der Pressesprecher. "Die Apotheker helfen dabei und informieren über mögliche Nebenwirkungen." Generell gilt: Medikamente nie unkontrolliert einnehmen und unbedingt die angegebene Dosierung einhalten.

Was kaum ein Verkehrsteilnehmer weiß: Wer Medikamente einnimmt und sich nicht über deren Wirkung informiert, handelt fahrlässig. Als rechtliche Konsequenzen drohen bei einem Unfall der Führerscheinentzug oder der Verlust des Versicherungsschutzes.

Vorsicht im Straßenverkehr ist beispielsweise bei folgenden Arzneimitteln geboten:

Schmerzmittel
Blutdrucksenker
Schlaf- und Beruhigungsmittel
Antiallergika
Augentropfen
Psychopharmaka
Hustenblocker
Insulin/Diabetes-Präparate
Alkoholhaltige Medikamente
Epilepsie-Präparate

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerkammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert, Geschäftsführer Poststr. 4, 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 8388-100, Telefax: (0211) 8388-299

(el)

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