Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Arzneimittelpass nur ein Placebo?

(Bergisch Gladbach) - Auch ein Arzneimittelpass schützt nicht vor falscher medikamentöser Therapie: Zu diesem Ergebnis kommt der IKK-Bundesverband nach Durchsicht der Arzneiverordnungsdaten. Im Zusammenhang mit der Marktrücknahme der Medikamente Lipobay(R) und Zenas(R) hat der IKK-BV die Verordnungsdaten geprüft, um festzustellen, ob und wenn ja in welchem Umfang IKK-Versicherte gefährdet waren oder gar sind. Die Ergebnisse waren überraschend: 17 Versicherte erhielten eines der Medikamente mit dem Wirkstoff Cerivastatin in der Kombination mit dem Wirkstoff Gemfibrozil in engem zeitlichen Zusammenhang. Nebenwirkungen wurden aber glücklicherweise nicht berichtet. Anders als von der Politik behauptet, war diese Therapie aber nicht das Resultat von Doktor-Hopping. 11 der Betroffenen erhielten die Kombination von einem Arzt, die restlichen sechs Versicherten von zwei Ärzten. "Es wäre dringend notwendig, dass ein Datentransparenzgesetz uns die Möglichkeiten einräumt, die Ärzte anzusprechen, die falsch therapieren. Unsere Daten zeigen eindeutig, dass der Großteil der Ärzte sehr verantwortungsvoll vorgegangen ist. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, dass wir zielgerichtet arbeiten können. Doch dazu brauchen wir die rechtlichen Möglichkeiten. Dieser Fall zeigt auch, dass es uns bei einer Verbesserung der Datenlage um die gezielte bessere Versorgung der Patienten und Versicherten und die Beratung der Ärzte geht, nicht um die Schaffung eines Datenfriedhofs", erklärt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.

Ausgewertet wurden die Daten, die im Rahmen des Datenaustausches mit den Apotheken nach § 300 SGB V geliefert wurden. Dabei wurden alle Verordnungen von IKK-Versicherten von Januar 2000 bis Juni 2001 untersucht, in denen mindestens eine Verordnung von Cerivatation und /oder Gemfibrozil enthalten war. Mit dem nun angekündigten Arzneimittelpass, so befürchtet der IKK-BV, wird nur ein Placebo verabreicht, die wirklichen Gründe für die Fehlversorgung bleiben aber unberührt. "Die Zahlen machen deutlich, dass auch der schon als Allheilmittel gepriesene Arzneimittelpass versagen wird, wenn der verordnende Arzt sich nicht auf dem neusten Stand der Wissenschaft befindet. Die Wechselwirkungen im Fall Lipobay(r) waren seit Jahren bekannt und hätten somit beachtet werden müssen", erklärt Rolf Stuppardt.

Das aktuelle Beispiel macht deutlich, dass die ständige Qualifikation und pharma-unabhängige Arzneimittelinformation der Ärzte verbessert werden muss. Alleine im ersten Halbjahr 2001 wurden 1477 neue Arzneimittel zugelassen, davon immerhin 371 mit einem neuen Wirkstoff. "Diese Zahlen machen deutlich, dass der Markt ständigen Veränderungen unterworfen ist. Wer sich hier nicht dauernd, umfassend und unabhängig weiterbildet wird sehr schnell nur noch veraltete Informationen haben. Doch es muss sichergestellt werden, dass die Fortbildungen nicht von der Pharmaindustrie durchgeführt werden. Nur Unabhängigkeit sichert auch die Qualität", so Rolf Stuppardt.

Das sogenannte Doktor-Hopping, der ständige Wechsel von Arzt zu Arzt, führt zwar nach Ansicht des IKK-BV zu Fehlversorgungen, doch im Falle Lipobay(R) sei dies nicht der Grund für die Fehlversorgungen gewesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185 Pressesprecher Joachim Odenbach Telefon: 02204/44111 Telefax: 02204/44455 E-Mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

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