Aserbaidschan: Oberstes Gericht lässt umstrittene Hafturteile gegen Journalist*innen bestehen
(Berlin) - Das Oberste Gericht Aserbaidschans hat am 3. April die Beschwerde von vier Journalist*innen des unabhängigen Mediums Abzas Media als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleiben die langjährigen Haftstrafen von Sevinj Vagifgizi, Hafiz Babali, Elnara Gasimova und Nargiz Absalamova bestehen – die letzte innerstaatliche gerichtliche Instanz ist ausgeschöpft. Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilt diese Entscheidung aufs Schärfste und wertet das Verfahren als willkürliche Bestrafung journalistischer Arbeit.
„Unwürdige Haftbedingungen, willkürliche Festnahmen und ein eindeutig ungerechtes Verfahren – die Journalist*innen von Abzas Media werden vom aserbaidschanischen Regime dafür bestraft, dass sie ihrer Arbeit nachgehen”, sagt RSF-Osteuropareferentin Alena Struzh. „Straflosigkeit für Gewalt in Haft und das systematische Verweigern von Gerechtigkeit dürfen von der internationalen Gemeinschaft nicht hingenommen werden.”
Schwere Verfahrensmängel
Bei dem aktuellen Verfahren handelt es sich um eine Kassationsbeschwerde, die auf grundlegende Verfahrensverstöße im Prozess gegen die Journalist*innen abzielt. Menschenrechtsorganisationen und Exilmedien dokumentierten unter anderem fehlenden Zugang zu Beweismaterialien für eine unabhängige Prüfung der Anklage sowie fragwürdige Zeugenaussagen, die offenbar unter Druck zustande kamen und später widerrufen wurden.
Auch in der aktuellen Anhörung betonten die Verteidiger*innen, dass die Staatsanwaltschaft keine belastbaren Beweise vorgelegt habe, die die Vorwürfe des Devisenschmuggels stützen. Es gebe keine Hinweise dafür, dass die Journalist*innen die in der Redaktion gefundene Geldsumme von 40.000 Euro transportiert, versteckt oder überhaupt davon gewusst haben. Die Anklage stützt sich maßgeblich auf Spekulationen und Schuldzuweisungen durch Assoziation, bei denen berufliche und soziale Verbindungen als Ersatz für konkrete Beweise herangezogen werden. Beobachter*innen berichten zudem von herabwürdigendem Verhalten durch Richter und Staatsanwälte während des Verfahrens.
Die Anhörung vor dem Obersten Gericht begann am 6. März 2026 und umfasste lediglich zwei Verhandlungstage. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Beschwerden abzuweisen.
„In Aserbaidschan dienen die Gerichte dem Schutz der Macht von Ilham Aliyev”
Obwohl drei der vier Journalist*innen nicht am Verfahren teilnehmen durften, verlasen ihre Anwälte ihre Erklärungen. Chefredakteurin Sevinj Vagifgizi richtete ihre Worte direkt an den Präsidenten: „Herr Aliyev, hören Sie auf, rechtswidrige Anweisungen an die Gerichte zu geben. Lassen Sie Richterinnen und Richter unabhängige Entscheidungen in den Verfahren treffen, die sie führen.”
Der anwesende Investigativreporter Hafiz Babali machte auf die gesundheitlichen Folgen der Haft aufmerksam: „Ich bin seit 28 Monaten in Haft und habe in dieser Zeit keinen Zugang zu meiner Rente. Ich habe ernsthafte gesundheitliche Probleme. Früher habe ich meine Rente für medizinische Behandlungen genutzt – jetzt wird mir das verwehrt.”
Systematische Repression gegen unabhängige Medien in Aserbaidschan
Abzas Media ist bekannt für investigative Recherchen zu Korruption in Aserbaidschans politischer Elite. Seit November 2023 wurden insgesamt sechs Journalist*innen im selben Verfahren festgenommen und im Juni 2025 zu Haftstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt. Bereits im September 2025 hatte ein Berufungsgericht die Urteile bestätigt. Die Inhaftierten berichten über Misshandlungen, unzureichende Versorgung mit Nahrung und medizinischer Hilfe sowie Gewalterfahrungen durch das Gefängnispersonal.
In einem separaten Verfahren lehnte das Oberste Gericht am selben Tag auch die Berufung des inhaftierten Journalisten Farid Mehralizade ab, der für Radio Free Europe/Radio Liberty publiziert. Obwohl er ebenfalls im Abzas Media-Verfahren angeklagt ist, bestritten sowohl Mehralizade als auch die Redaktion wiederholt eine Zusammenarbeit. Auch die Berufung des Abzas Media-Direktors Ulvi Hasanli wurde im März getrennt verhandelt; das Oberste Gericht vertagte das Verfahren auf unbestimmte Zeit.
Der Abzas Media-Fall steht exemplarisch für die systematische Repression unabhängiger Medien im Land: Aktuell sind mindestens 25 Medienschaffende inhaftiert – 24 von ihnen auf Grundlage nahezu identischer Devisenschmuggelvorwürfe. RSF fordert die sofortige Freilassung der Inhaftierten.
Aserbaidschan belegt auf der Rangliste der Pressefreiheit Platz 167 von 180 Ländern.
Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Aserbaidschan: www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/laender/124/aserbaidschan
Quelle und Kontaktadresse:
Reporter ohne Grenzen e.V. (RSF), Hermannstr. 90, 12051 Berlin, Telefon: 030 609 895 33 - 0
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