“ASU begrüßt Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht, dass sich aus dem Grundgesetz ein Verbot übermäßiger Steuerbelastung ergibt.“
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) e.V. stellt fest, dass der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seiner jüngsten Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde eines Unternehmerehepaares wegen einer übermäßigen Besteuerung unmissverständlich klargestellt und endlich bestätigt hat, dass sich aus Art. 14 GG und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ein „Verbot übermäßiger Steuerbelastung“ ergibt. Zwölf Jahre nach dem Vermögenssteuerbeschluss sei diese Klarstellung für die Praxis der deutschen Steuerrechtsprechung überfällig gewesen.
“Insbesondere begrüßt die ASU“, so deren Präsident Dr. Patrick Adenauer, „dass sich der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts in diesem aktuellen Beschluss erneut nicht der Auffassung des I. Senats angeschlossen hat, wonach Steuerlasten grundsätzlich den Schutzbereich des Art. 14 GG unberührt lassen“. Der II. Senat hat erneut entschieden, dass auch der Steuergesetzgeber in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG eingreift.
“Obwohl das Bundesverfassungsgericht den beiden Beschwerdeführern in ihrer Bezugnahme auf den sog. ‚Halbteilungsgrundsatz’ nicht hat folgen wollen“, weist Adenauer weiter hin, „so hat es sich doch für die Zukunft eindeutig offen gelassen, Steuerlasten ungewöhnlicher Höhe für verfassungswidrig zu erklären. Es ist für uns Unternehmer und auch für jeden Bürger von zentraler Bedeutung, dass sich das höchste Gericht jene ‚Möglichkeit’ (so der Wortlaut) vorbehalten hat, und dass es dem Steuergesetzgeber endlich ausdrücklich erhebliche Darlegungslasten bei der Rechtfertigung von Übermaßbesteuerung auferlegt hat. Für den wird es schwerer.“
“Der Halbteilungsgrundsatz hat zwar auf bestimmte Ertragsteuern keine Anwendung gefunden“, so Adenauer, „aber jetzt wiederum hat das Bundesverfassungsgericht dahingehend Recht gesprochen, dass jedem - auch dem besser verdienenden- Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuerbelastung ein angemessen hohes frei verfügbares Einkommen bleiben muss.“ Für ihn sei, so Adenauer, entscheidend, dass der Gesetzgeber mit diesem Beschluss endgültig keine Narrenfreiheit mehr darin habe, die Steuerlast quasi beliebig, ohne ernsthafte verfassungsgerichtliche Kontrolle bedenkenlos und jederzeit hoch zu schrauben. „Die Messlatte ‚Verbot von übermäßiger Auferlegung steuerlicher Lasten’ bleibt.“
“Den ‚Halbteilungsgrundsatz’ mögen wir verloren haben“, sagt der Präsident der ASU, „aber mit dieser Entscheidung vielleicht endgültig gewonnen hat unsere Grundrechtsordnung ein Grundrecht aus Art. 14 GG gegen unangemessene und nicht näher gerechtfertigte Besteuerung. Der Steuergesetzgeber muss bei jedem haltlosen Zugriff einen Gang nach Canossa fürchten, Das ist nun richtig gestellt.“
Die ASU hat in der Vergangenheit verschiedene Prozesse, so auch die am 18. Januar 2006 entschiedene Verfassungsbeschwerde, zu Fragen der Grenzen für Übermaßbesteuerung, gestützt auf Art. 14 GG, unterstützt.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Barbara Vogt, Leitung, Presse und PR
Reichsstr. 17, 14052 Berlin
Telefon: (030) 30065340, Telefax: (030) 30065500
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