Auflösung der Hells Angels Hannover / Konsequentes Vorgehen zeigt Wirkung
(Berlin) - "Vereinsverbote und konsequentes Vorgehen in der Bekämpfung der Rockerkriminalität wirken!" ist die Einschätzung des stell. BDK Bundesvorsitzenden Bernd Carstensen.
Die Selbstauflösung des Vereins "Hells Angels MC Hannover" ist sicher von taktischen Überlegungen der Mitglieder dieses Vereins geprägt und so wird unter rechtsanwaltlicher Beratung diskutiert worden sein, ob der Verein von einem Vereinsverbot betroffen und mögliches Vereinsvermögen beschlagnahmt werden könnte oder strafprozessuale Durchsuchungen drohen könnten.
Für die Ermittlungsbehörden bedeutet diese Selbstauflösung des Vereins natürlich nicht die Einstellung möglicher bestehender Ermittlungsverfahren.
"Der Staat muss im Kampf gegen organisierte Kriminalität und der dort stattfindenden Bedrohung, Einschüchterung und Gewalt Grenzen aufzeigen und sich selbst als handlungsfähig im Kampf gegen das Verbrechen präsentieren", steht der stell. BDK-Bunddesvorsitzende Bernd Carstensen für konsequente Strafverfolgung in diesem kriminellen Phänomenbereich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Poststr. 4-5, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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