Aufstiegsqualifizierung staatlich anerkannt / Verordnung zum Geprüften Tourismusfachwirt tritt zum 1. Juli in Kraft
(Berlin) - Es ist soweit: Die bisher in Deutschland offiziell nicht einheitlich geregelte Weiterbildung zum/zur Tourismusfachwirt/-in ist überarbeitet und nun in eine bundeseinheitliche Verordnung überführt worden. Nachdem bereits die Ausbildungsordnung des Berufsbildes der Tourismuskaufleute im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist, wird nun zum 1. Juli 2012 auch die Verordnung zum/zur Geprüften Tourismusfachwirt/-in in Kraft treten. Damit erhält die Touristikbranche eine öffentlich-rechtlich anerkannte Aufstiegsqualifizierung. Die bisherige Verordnung zum/zur Tourismusfachwirt/-in (IHK) war eine Empfehlung der IHK-Organisation ohne bindenden Charakter.
Die Aufstiegsweiterbildung Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in richtet sich an kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Touristik, die sich für das mittlere Management von Touristikunternehmen qualifizieren möchten. Die Schwerpunkte dieser Weiterbildung sind die Leistungserstellung im Tourismus, die Gestaltung des Marketingprozesses sowie Unternehmensführung und -entwicklung, die betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen, Personalführung und -entwicklung sowie das Qualitäts- und Projektmanagement.
"Neben einer fundierten Ausbildung ist eine qualifizierte Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Basis für erfolgreiches unternehmerisches Handeln. Daher freut es mich sehr, dass in diesem Sommer die Verordnung zum/zur Geprüften Tourismusfachwirt/-in in Kraft treten wird und somit optimale Rahmenbedingungen geschaffen für die Weiterqualifizierung in unserer Branche werden", begrüßt Prof. Armin Brysch, Vorsitzender des Ausschusses Berufsbildung im Deutschen ReiseVerband (DRV), die neue Verordnung. Der DRV wirbt seit 2008 im Rahmen seiner branchenweiten Ausbildungsoffensive "Zukunft buchen" für die Notwendigkeit der Aus- und Weiterbildung. Der Verband hatte zudem maßgeblich an der Erarbeitung der Verordnung und des Rahmenlehrplans der Geprüften Tourismusfachwirte mitgewirkt.
Der Rahmenplan, der als Grundlage für die Gestaltung von Prüfungsvorbereitungs-Lehrgängen dient und von den Prüfern als Hilfsmittel bei der Aufgabenerstellung genutzt wird, kann beim Publikationen-Service des Deutscher Industrie- und Handelskammertags (DIHK) per E-Mail an bestellservice@verlag.dihk.de kostenpflichtig bestellt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
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