Aufwärtsspirale für Waldbesitzende in der Unfallversicherung vorerst gestoppt
(Berlin) - Die rund 800.000 forst- und landwirtschaftlichen Betriebe, die über die SVLFG in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) abgesichert sind, können vorerst aufatmen: Nach massiven Beitragssteigerungen in den Vorjahren, die sich beim Risikobeitrag auf 36 Prozent summierten, sinken ihre Beiträge in diesem Jahr leicht. Im Durchschnitt liegt die Entlastung beim Risikobeitrag Forsten in diesem Jahr bei rund sieben Prozent. Allerdings steigt gleichzeitig der Grundbeitrag, aus dem unter anderem die Verwaltungskosten und ein Großteil der Präventionsaufwendungen finanziert werden. Entgegen des in diesem Jahr rückläufigen Gesamttrends müssen daher Kleinstbetriebe, bei denen der Grundbeitrag stärker ins Gewicht fällt, teils höhere Beiträge zahlen. Ab einer Betriebsgröße von rund 1,55 Hektar kommt es dann insgesamt zu einer Entlastung.
Ein Grund für die sinkenden Risikobeiträge ist die stärkere finanzielle Unterstützung durch den Bund. So soll der Bundeszuschuss an die LUV im Haushaltsjahr 2025 um 20 Millionen Euro auf insgesamt 120 Millionen Euro steigen. Dadurch erhöht sich die Beitragsentlastung im Risikobeitrag durch Bundesmittel von bisher 15,45 auf 20,04 Prozent. „Für die bundesmittelberechtigten Forstbetriebe bedeutet das eine spürbare zusätzliche Entlastung. Die jetzt greifende Beitragssenkung ist ein wichtiges Signal für die Waldbesitzenden und muss der Auftakt zu einer dringend notwendigen Stabilisierung des Beitragsniveaus sein“, fordert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Entlastung notwendig
„Ohne eine Verstetigung und einen weiteren Aufwuchs der Bundesmittel stehen unseren Forstbetrieben jedoch langfristig weitere Belastungen ins Haus – insbesondere durch die enormen Kosten, die durch die neue Berufskrankheit Parkinson auf uns zukommen“, warnt Prof. Bitter. Parkinson kann seit dem 5. September 2023 als Berufskrankheit anerkannt werden. Die daraus resultierenden Kosten trägt nun die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und nicht mehr die bisher zuständige Krankenkasse. „Bis dato finanzieren wir die Kosten solidarisch mit, obwohl die für die Krankheit vermeintlich verantwortlichen Pflanzenschutzmittel nur in absoluten Ausnahmefällen im Forst eingesetzt werden und Experten berechtigte Zweifel an den Kriterien für die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit haben“, so der AGDW-Präsident weiter.
Selbstverwalter: Politik muss jetzt Weichen stellen
Lutz Freytag, gewählter Selbstverwalter der Liste Waldbesitzerverbände und Mitglied im Vorstand der SVLFG, betont: „Wir haben erreicht, dass die Beiträge in diesem Jahr nicht weiter steigen. Jetzt müssen die richtigen Weichen für den Haushalt 2026 und die Folgejahre gestellt werden. Andernfalls drohen erneut drastische Beitragssteigerungen.“
In vielen Betrieben ist die Belastungsgrenze längst erreicht. Gerade auf Flächen, die durch Kalamitäten wie Sturm, Trockenheit, Dürre und in deren Gefolge durch den Borkenkäfer geschädigt wurden, fällt über Jahrzehnte das Einkommen aus der Holzvermarktung aus, während jedoch der Beitrag zur Unfallversicherung weiter fällig wird. „Die daraus erwachsenden Belastungen gefährden letztlich auch den dringend nötigen Umbau unserer Wälder hin zu mehr Klimastabilität“, warnt Freytag.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Irene Seling, Hauptgeschäftsführer(in), Reinhardtstr. 18A, 10117 Berlin, Telefon: 030 3116676-20