Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Aufweichung und Abschwächung der Anreizregulierung / Energie-Abnehmerverband VEA warnt vor der Gefahr der Verwässerung durch Kabinettsentwurf

(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) bemängelt den vom Bundeskabinett am 13. Juni verabschiedeten Entwurf zur Anreizregulierungsverordnung. Er habe in entscheidenden Punkten den empfohlenen Weg der Bundesnetzagentur und die ersten Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums aufgeweicht und abgeschwächt. Der Kabinettsentwurf rücke im Vergleich zu den ursprünglichen Vorstellungen einen effizienten Netzbetrieb in weite Ferne.

Der VEA kritisiert im gemeinsam mit den Verbänden bne, VIK und vzbv verabschiedeten Positionspapier insbesondere folgende Regelungen:

- Reduzierung des allgemeinen Produktivitätsfaktors in der ersten Regulierungsperiode von 1,5 auf 1,25 Prozent

- Verlängerung der Regulierungsperiode von vier auf fünf Jahre - Verringerung der maximalen Effizienzverbesserungsvorgabe über zwei Perioden auf 40 Prozent statt 50 Prozent

- Ausweitung der Möglichkeit zum „vereinfachten Verfahren“ für Netzbetreiber

- Ausklammerung von auch in Zukunft getroffenen tariflichen und betrieblichen Lohnzusatzkosten aus dem Wirkungsbereich der Anreizregulierung

Anreizregulierung wichtiger Baustein

„Ziel muss ein effizienterer Betrieb von versorgungssicheren Netzen für die Strom- und Gasversorgung sein“, erklärte Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die Anreizregulierung sei ein wichtiger Baustein zu verbessertem Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt in Deutschland sowie zu einem wettbewerbsgerechten Netzkostenniveau für die deutschen Energieverbraucher. Deren Entlastung müsse höchste Priorität haben. „Der Weg zur Anreizregulierung war in das Energiewirtschaftsgesetz von 2005 als klares Signal für verbesserte Netzentgelte aufgenommen worden. Dieses Ziel muss wirksam und stringent umgesetzt und darf nicht weiter verwässert werden“, so der Energie-Experte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Manfred Panitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: (0511) 98480, Telefax: (0511) 9848-188

(el)

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