Aufwendungsausgleichsgesetz: Faktor Arbeit bleibt belastet, Entbürokratisierung wird nicht realisiert
(Berlin) Anlässlich der dritten Lesung des Aufwendungsausgleichsgesetzes im Bundesrat bewertet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) es als inakzeptabel, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschutzlohn während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote weiterhin den Arbeitgebern aufgebürdet werden sollen.
Statt diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln zu finanzieren, soll das bisher nur für Kleinbetriebe geltende Umlageverfahren (U2) nun auf alle Betriebe ausgedehnt werden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand steht im Gegensatz zum notwendigen Abbau von Bürokratie und belastet den Standortfaktor Arbeit.
Im Zuge der angekündigten Einführung des Elterngeldes und der Familienkasse müssen die Arbeitgeber vielmehr von den Kosten familienpolitischer Aufgaben entlastet werden.
Das Handwerk begrüßt, dass mit dem Gesetz beim Umlageverfahren für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (U1) Gesetzeslücken geschlossen werden. Dies geschieht durch die Einbeziehung der Ersatz- und Betriebskrankenkassen in den Kreis der für die Umlage zuständigen Kassen und die Einbeziehung der Angestellten in das Umlageverfahren. Als konkreten Beitrag zur Entbürokratisierung sollten allerdings die Arbeitgeber die Kasse frei wählen können, die das Umlageverfahren für alle Arbeitnehmer eines Betriebes durchführt.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
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Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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