Augenärzte warnen vor verdeckter Mitgliederwerbung von Krankenkassen mithilfe von Schulsehtests
(Düsseldorf) - Mit einem Warnschreiben richtet sich der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) an die Schul- und Gesundheitsbehörden im ganzen Land.
In dem Brief, der seit Ende vergangener Woche verschickt wird, macht der BVA, dem über 6.500 Augenärzte angehören, auf die Gefahren von Schulsehtests aufmerksam, die von Optikern in Zusammenarbeit mit Krankenkassen angeboten werden.
Hauptsächlich finden diese Sehtests in Kooperation mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) statt, aber auch mit anderen Krankenkassen. Oftmals werden die Eltern der Kinder hinterher von der Krankenkasse angerufen und als Kunde geworben. Es wurden dem BVA Fälle berichtet, bei denen die Ergebnisse der Testung erst nach einem Kassenwechsel herausgegeben wurden, schreibt der 1. Vorsitzende des BVA, Dr. Uwe Kraffel, der selbst eine Augenarztpraxis in Berlin-Charlottenburg betreibt.
Diese Art Sehtests seien jedoch medizinisch völlig unzureichend und ihre Ergebnisse irreführend, betont Dr. Kraffel. Es bestehe die Gefahr, dass Fehlsichtigkeiten unerkannt bleiben, die Eltern aber auf Grund der Testergebnisse annehmen müssen, mit den Augen ihres Kindes sei alles in Ordnung.
Augenärzte melden dem Verband, dass Eltern mit Kindern in die Praxis kämen, denen Optiker völlig überflüssige Brillen empfahlen. Manchen weitsichtigen Kindern seien sogar Brillen für Kurzsichtige empfohlen worden.
Dr. Kraffel rät den Verantwortlichen im Schul- und Gesundheitswesen davon ab, Reihen-Sehtests während der ersten Schuljahre durch Optiker zu tolerieren oder zu fördern. Seine Empfehlung aus medizinischer Sicht lautet: Auffällige Symptome bei Kindern wie unscharfes Sehen in Ferne oder Nähe, Doppeltsehen oder Kopfschmerzen sollten durch eine augenärztliche Untersuchung geklärt werden, die für versicherte Kinder bis zum Alter von 18 Jahren bei Vorliegen der entsprechenden Symptome kostenfrei ist.
Bei der Aktion der KKH und der Optiker handele es sich um eine nach dem Schulgesetz verbotene Werbeveranstaltung, die lediglich kommerziellen Interessen dient und medizinisch keinen Sinn hat, schlussfolgert Dr. Kraffel im Schreiben des BVA.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)
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