Augenärztlicher Notdienst muss erhalten bzw. ausgebaut werden
(Düsseldorf) - Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) warnt vor einer Unterversorgung bei augenärztlichen Notfällen. Die Umsetzung des Notdienstes obliegt den einzelnen Ländern; in einigen Regionen ist die Situation in der augenärztlichen Notfallversorgung angespannt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte in ihrer Rede am 15. Mai 2025 vor dem Deutschen Bundestag, die Reform der Notfallversorgung rasch anzugehen. „Die Vorarbeiten aus den letzten beiden Wahlperioden werden uns dabei sicherlich nützlich sein; auch das gehört zur Effizienz“, so Warken. Bereits im vergangenen Jahr kritisierte der BVA in einem gemeinsamen Positionspapier mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) den Referentenentwurf in Teilen zur Reform der Notfallversorgung, insbesondere im Hinblick auf die augenärztlichen Notfälle. „Die Forderungen des BVA sind auch jetzt, ein Jahr später, noch immer aktuell“, betont Daniel Pleger, 1. BVA-Vorsitzender.
Vorhandene Strukturen erhalten und fehlende Notdienste aufbauen
Da die Bundesländer für die jeweiligen Notdienstregelungen verantwortlich sind, gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung des fachärztlichen Notdienstes. Dies führt zu regionalen Unterschieden. Der BVA fordert daher unbedingt den Erhalt von bereits vorhandenen Strukturen und den Ausbau bzw. Aufbau von Fehlenden. „Wo der Notdienst effizient und strukturell funktioniert, muss er zwingend in der effektiven und tadellos funktionierenden Form erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen effiziente Strukturen geschaffen werden, wo keine augenärztliche Notfallversorgung mehr vorhanden ist“, unterstreicht Pleger.
Die Situation wird dadurch verschärft, dass wirkliche augenärztliche Notfälle im allgemeinen Notdienst kaum suffizient versorgt werden können. Denn dafür bedarf es augenärztlicher Expertise sowie unabdingbar der entsprechenden technischen Ausstattung. „Bei augenärztlichen Notfällen entscheidet die unmittelbare und richtige Behandlung oft maßgeblich über den Therapieerfolg. Das kann in der Augenheilkunde den Unterschied zwischen Erhalt und Verlust der Sehkraft ausmachen“, führt Dr. Peter Heinz, 2. BVA-Vorsitzender, an.
Telemedizin nur zur augenärztlichen Unterstützung
Teleophthalmologische Technologien und medizinische strukturierte Ersteinschätzungsverfahren (sMED) betrachtet der BVA grundsätzlich nur ergänzend zur augenfachärztlichen Expertise als einsatzfähig. „Eine alleinige telemedizinische Versorgung ophthalmologischer Notfälle ist aus unserer Sicht insuffizient und potenziell gefährlich für unsere Patientinnen und Patienten, denn: Akute und ernste augenärztliche Notfälle erfordern die unmittelbare Behandlung durch einen Augenarzt oder eine Augenärztin“, verdeutlicht Heinz. Fremdkörper können nicht telemedizinisch entfernt werden und akute, komplexe Sehstörungen erfordern eine differenzierte Abklärung vor Ort. „Das immer wieder angeführte Gerstenkorn ist nicht unbedingt der augenheilkundliche Paradenotfall“, gibt Pleger zu bedenken.
Aus Sicht des BVA gilt es daher diese Besonderheiten der Augenheilkunde bei der anstehenden Notfallreform unbedingt in die Überlegungen mit aufzunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA), Tersteegenstr. 12, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 4303700