Augenoptiker raten Brillenträgern zum Widerstand gegen Krankenkassen / ZVA unterstützt Musterverfahren
(Düsseldorf) - Im derzeitigen Konflikt um den Abrechnungs-Stichtag mit den Krankenkassen für Brillen oder Kontaktlinsen, rät der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) den Kunden zu einem Widerspruchsverfahren gegenüber ihrer Krankenkasse. Wenn diese sich weigere, für bereits im diesem Jahr beauftragte Brillen oder Kontaktlinsen, aber erst 2004 erhaltene, die zustehenden Zuschüsse zu zahlen, sollte der Klageweg beschritten werden.
"Die Versicherten haben die Möglichkeit, sich gegen die unrechtmäßige Behandlung durch die Krankenkassen zu wehren und wir werden ihnen nach unseren Möglichkeiten zur Seite stehen", kündigt ZVA-Präsident Thomas Nosch an. Der Verband ist bereit, ein eventuelles Musterverfahren gegen die Krankenkassen zu unterstützen.
Sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen als auch das Bundesgesundheitsministerium vertreten die Auffassung, dass für Brillen und Kontaktlinsen nur noch Zuschüsse gezahlt werden müssen, wenn diese bis zum Ende des Jahres abgegeben werden. Dagegen stehen nach Ansicht des ZVA die seit Jahren geltenden Verträge der Augenoptiker mit den Krankenkassen.
"Das ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den Versicherten", unterstreicht ZVA-Präsident Thomas Nosch angesichts der bevorstehenden massiven Streichungen im Bereich der Sehhilfen ab Januar 2004. Die rechtliche Situation ist auch für den Verband eindeutig: Entscheidend für den Zuschuss ist der Tag der Auftragserteilung und nicht der Zeitpunkt der Abgabe.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker
Alexanderstr. 25 a, 40210 Düsseldorf
Telefon: 0211/8632350, Telefax: 0211/86323535
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